Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten
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Nr. Traktanden
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen respektive deren sofortige Auszahlung sowie die Freigabe von weiteren KEV-Kontingenten. Die KEV-Produktion entspricht aktuell 3% des Schweizer Stromverbrauchs.
Geplante Änderung:
Das UVEK plant, den Netzzuschlag von heute 1.1 Rp./kWh auf 1.3 Rp./kWh (inkl. der gleichbleibenden 0.1 Rp./kWh Gewässersanierungsabgabe) zu erhöhen. Für die Prognose 2016 wurde mit einem voraussichtlichen Endverbrauch von 58.6 TWh und einem Strommarktpreis von voraussichtlich 4 Rp./kWh gerechnet. Die Informationen zum Strommarktpreis stammen aus dem Terminmarkt. Weil nicht alle positiv beschiedenen Projekte
schlussendlich realisiert werden, hat das BFE mit Realisierungswahrscheinlichkeiten gerechnet, die sich nach Technologie unterscheiden. Im Jahr 2016 wird eine zusätzliche Produktion von 550 GWh erwartet. Die entsprechende Vergütung setzt sich zu einem Teil aus den Einnahmen aus dem Stromverkauf zusammen (109 Mio. CHF), zum anderen Teil wird die Vergütung aus dem EnG-Fonds finanziert (455 Mio. CHF). Dies entspricht einer Zunahme um 92 Mio. CHF im Vergleich zum Vorjahr.
GGS, Müller: Woher kommen die Zahlen? Im KEV-Cockpit stehen andere Zahlen als in der Präsentation.
BFE, Antonini: Diese Zahlen bilden die effektive Produktion und die darauf basierenden Prognosen ab. Sie stammen aus unserem Prognosetool. Jene im KEV-Cockpit bilden die bei der Anmeldung angegebene Jahresproduktion ab.
BFE, Rutschmann: Die effektive Produktion unterliegt zudem von Jahr zu Jahr technologiespezifischen Schwankungen. Link zu der effektiven Produktion im Rahmen der KEV:
http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/02073/index.html?lang=de&dossier_id=02166
Auf der aktuellen Warteliste oder in der Abwicklung für die Einmalvergütung stehen rund 36‘000 Photovoltaikanlagen. Davon haben gut 10‘000 Anlagen nur Anspruch auf die Einmalvergütung, weil ihre installierte Leistung < 10 kW liegt. 11‘000 Anlagen haben ein Wahlrecht zwischen der Einmalvergütung und der KEV mit einer Leistung zwischen 10 – 30 kW. Weitere 15‘000 Anlagen bleiben im KEV-Regime und haben keinen Anspruch auf die Einmalvergütung, weil ihre Leistung 30 kW übersteigt.
Swissgrid zahlt rund 1‘000 Einmalvergütungen pro Monat aus. 2015 stehen für diesen Zweck rund 157 Mio. CHF zur Verfügung. 2016 wird mit rund 100 Mio. CHF gerechnet. Ältere Anlagen sind teurer, daher wird dieser Posten 2016 im Vergleich zum Vorjahr kleiner ausfallen.
Die Ausgaben der KEV werden global zunehmen. Die Mehrkostenfinanzierung (MKF) sowie die Wettbewerblichen Ausschreibungen (WeA) bleiben konstant. Die WeA betragen höchstens 5% des maximalen Zuschlags. Daher nehmen sie nicht mit der Erhöhung des Netzzuschlags zu, im Gegensatz zu den Rückerstattungen für Grossverbraucher. Auch die Ausgleichsenergie bleibt voraussichtlich konstant, ebenso die Vollzugskosten und die Gewässersanierungsabgabe. Die erwarteten Ausgaben 2016 belaufen sich auf 843 Mio. CHF.
Biomasse, Wellinger: Woher kommt der Unterschied bei den Ausgaben der EIV?
BFE, Antonini: 2015 werden noch ältere Anlagen (teilweise aus dem Jahr 2011) vergütet, die höhere Gestehungskosten hatten und somit eine höhere Einmalvergütung erhalten.
Post, Bernath: Was sind Wettbewerbliche Ausschreibungen?