Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten

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3.2 Protokoll der konferenziellen Anhörung vom 22. April 2015

Datum: Mittwoch, den 22. April 2015

Ort: Aula 0.84, ASTRA, 3063 Ittigen

Zeit: 14:00 – 15:15 Uhr

Vorsitz: Frank Rutschmann, Laura Antonini, BFE

Protokoll: Regula Petersen, BFE

Anwesend: Siehe Beilage

Traktanden

1. Begrüssung, Einleitung

2. Vorstellung der geplanten Änderungen

3. Weiteres Vorgehen

4. Fragen und Diskussion

Nr. Traktanden

1. 1Begrüssung, Einleitung

Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr mit der Begrüssung und Einführung durch Frank Rutschmann, BFE.

Der Zeitplan der vorgeschlagenen Erhöhung des Netzzuschlags ist jedes Jahr gleich. Der Zuschlag muss bis im Juni durch den Bundesrat festgelegt werden, damit die Netzbetreiber genügend Zeit haben, ihre Stromtarife zu berechnen und sie bis Ende August der ElCom vorzulegen. Die Erhöhung wird auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt.

Für die geplante Erhöhung des Netzzuschlags ist eine öffentliche Anhörung mit anschliessender Publikation der Resultate vorgeschrieben. Die Anhörung wird protokolliert und das Protokoll anschliessend auf der Website der Bundeskanzlei (www.admin.ch), zusammen mit dem Ergebnisbericht, veröffentlicht.

2. Vorstellung der geplanten Änderungen

Laura Antonini, BFE:

Vorgehen:

Stellungnahmen können dem BFE noch bis am 5. Mai 2015 schriftlich eingereicht werden ([email protected]).

Ziel:

Das BFE muss regelmässig überprüfen, ob der aktuelle Netzzuschlag es erlaubt, die vorgesehenen Massnahmen weiterhin zu finanzieren. Eine Anpassung kann vom Bundesrat vorgenommen werden, wenn der Erhöhungsbedarf > 0.05 Rp./kWh entspricht.

Heute werden 1.1. Rp./kWh auf dem Netz erhoben, das Energiegesetz würde einen maximalen Netzzuschlag von 1.5 Rp./kWh zulassen.

Entwicklung:

Die Höhe des Zuschlags blieb in den Anfangsjahren konstant. In den letzten zwei Jahren wurde er deutlich erhöht. Ins Gewicht fielen primär die ab 1.1.2014 im Gesetz verankerte