Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 15 Seiten
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Nr. Traktanden
Kanton Solothurn, Stuber: Der Kanton Solothurn hat ein ähnliches Problem. Um eine Stellungnahme vorzubereiten, braucht der Kanton eine Vorlaufzeit von 3 Wochen bis zum Regierungsrat.
BFE, Rutschmann: Wir können das Problem nachvollziehen. Aus Sicht der Liquiditätsplanung wäre es gut, den Zuschlag unterjährig anzupassen. Dies geht aber nicht, weil die Elektrizitätstarife für ein Jahr fest sein müssen und der ElCom jeweils bis Ende August vorgelegt werden müssen. Der Bundesrat muss deswegen noch vor den Sommerferien entscheiden. Damit ist die Frist auf der einen Seite fixiert. Auf der anderen Seite kann mit der Berechnung des neuen Zuschlags nicht begonnen werden, bevor die Vorjahreszahlen vorliegen. Wir befinden uns also in einem engen Korsett. Nur: Der maximale, politisch bereits beschlossene Zuschlag liegt bei 1.5 Rp./kWh, daher weiss ein Regierungsrat ja grundsätzlich, in welche Richtung wir gehen.
Kanton Solothurn, Stuber: Die Energiedirektorin ist gleichzeitig Volkswirtschaftsdirektorin. Der Kanton Solothurn ist momentan eher gegen neue Abgaben und Erhöhungen, daher wird die Stellungnahme womöglich dieses Jahr erstmals negativ ausfallen.
Swissolar, Moll: Sie sollte aber bedenken, dass der Bau von erneuerbaren Anlagen auch wieder Arbeitsplätze und Einnahmen auf Kantonsseite generiert.
BFE; Rutschmann: Bundesrätin Doris Leuthard unterstützt die geplante Erhöhung. Wie die Situation im Gesamtbundesrat aussehen wird, ist aber offen.
Swissmem, Studer: Angesichts der aktuell schwierigen Wirtschaftslage ist eine Erhöhung schwierig nachzuvollziehen bei einem so hohen Reservebetrag.
Kanton Basel-Landschaft, Krähenbühl: Wo steht man im Hinblick auf die Ziele der Gesetzgebung?
BFE, Rutschmann: Hinsichtlich der 2030er-Ziele im geltenden Recht sind wir beim Zubau der erneuerbaren Stromproduktion auf Kurs. Allerdings nur dank den zusätzlichen Produktionsanlagen, die ausserhalb der KEV realisiert werden.
Konsumentenforum, Beer: Ist der Zeitpunkt geschickt gewählt? Sollte man nicht die Debatte der Energiestrategie 2050 abwarten?
BFE, Rutschmann: Der Zuschlag von 1.5 Rp./kWh wurde ja bereits 2013 vom Parlament beschlossen. Hier geht es nur um eine technische Anpassung an die realen Bedürfnisse des Fonds.
A propos Energiestrategie: Der Bundesrat hat im Rahmen der Energiestrategie vorgeschlagen, den max. Zuschlag von 1.5 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh zu erhöhen. Der Nationalrat ist dem Bundesrat in dieser Sache gefolgt, der Ständerat hat noch nicht entschieden. Die Energiekommission des Ständerates möchte auch die bestehende Wasserkraft fördern. Die Diskussion darüber, ob die Förderung der Wasserkraft in den 2.3 Rp./kWh enthalten ist, ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Zuschlag von 2.3