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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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951.312 Kreditinstitute
3Bei Immobilienfonds sind Geschäfte zwischen kollektiven Kapitalanlagen, die von der gleichen oder von verbundenen Fondsleitungen oder SICAV verwaltet werden, speziell auszuweisen.
4Die im Laufe des Geschäftsjahres gewährten Hypotheken und hypothekarisch sichergestellten Darlehen, die vor Abschluss des Geschäftsjahres zurückbezahlt wurden, sind mit den Zinskonditionen und der Laufzeit aufzuführen.
5Die im Laufe des Geschäftsjahres aufgenommenen Hypotheken und anderen hypothekarisch sichergestellten Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kredite, die vor Abschluss des Geschäftsjahres zurückbezahlt wurden, sind mit den Zinskonditionen und der Laufzeit oder summarisch pro Kategorie mit einer durchschnittlichen Laufzeit und einem Durchschnittszinssatz aufzuführen.
Art. 102 Veränderung des Nettofondsvermögens
(Art. 89 KAG)
1Für jede kollektive Kapitalanlage ist eine Aufstellung über die Veränderung des Nettofondsvermögens zu erstellen, die mindestens zu gliedern ist in:
a. Nettofondsvermögen zu Beginn des Berichtsjahres;
b. Ausschüttungen;
c. Saldo aus dem Anteilverkehr;
d. Gesamterfolg;
e. Nettofondsvermögen am Ende des Berichtsjahres.
2Im Weiteren ist die Anteilstatistik des Berichtsjahres auszuweisen (Art. 89 Abs. 1 Bst. b KAG).
Art. 103 Angaben früherer Jahre
(Art. 91 KAG)
1Im Jahresbericht und im Halbjahresbericht sind in der Vermögensrechnung beziehungsweise der Bilanz und der Erfolgsrechnung auch die Angaben des Vorjahres auszuweisen.
2Der Jahresbericht umfasst zusätzlich eine Aufstellung über das Nettofondsvermögen sowie den Nettoinventarwert pro Anteil der vergangenen drei Berichtsjahre. Stichtag ist der letzte Tag des Berichtsjahres.
3. Abschnitt: Verwendung des Erfolges und Ausschüttungen
Art. 104 Verwendung des Erfolges
(Art. 89 Abs. 1 Bst. a KAG)
1Die Aufstellung über die Verwendung des Erfolges ist mindestens zu gliedern in:
a. Nettoertrag des Rechnungsjahres;
b. zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne des Rechnungsjahres;