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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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Kollektivanlagenverordnung-FINMA 951.312
4. Titel: Prüfung49 und Prüfberichte50
1. Kapitel:51 Prüfung
Art. 110 Aufteilung in Rechnungsprüfung und Aufsichtsprüfung und Umfang
der Prüfungen
(Art. 128 Abs. 2 KAG, Art. 20 Finanzmarktprüfverordnung52)
Die jährlichen Prüfungen nach Artikel 128 Absatz 1 KAG werden unterteilt in die Rechnungsprüfung und die Aufsichtsprüfung.
Art. 111 Rechnungsprüfung53
(Art. 128 Abs. 2 KAG, Art. 20 Finanzmarktprüfverordnung54)
1Bei der Rechnungsprüfung kollektiver Kapitalanlagen werden die Angaben nach den Artikeln 89 Absatz 1 Buchstaben a–e, h und 90 KAG geprüft. .
2Die Rechnungsprüfung der Fondsleitung, des Vermögensverwalters kollektiver Kapitalanlagen, der Komplementäraktiengesellschaft einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen sowie des Vertreters ausländischer kollektiver Kapitalanlagen richtet sich nach Artikel 15 der Finanzmarktprüfverordnung55 sowie Artikel 728 ff. OR56.
3Für den Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen kann die FINMA Abweichungen vorsehen.
Art. 112 Aufsichtsprüfung
(Art. 128 Abs. 2 KAG, Art. 20 Finanzmarktprüfverordnung57)
1Die Aufsichtsprüfung umfasst die Prüfung der Einhaltung der jeweils anwendbaren aufsichtsrechtlichen Vorschriften durch die Bewilligungsträger nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstaben a–f und h KAG unter Einbezug der kollektiven Kapitalanlagen.
2Bei der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen ist die Komplementäraktiengesellschaft in den Prüfumfang mit einzubeziehen.
49Ausdruck gemäss Ziff. I 1 der V der FINMA vom 20. Nov. 2008 über die Anpassung
von Behördenverordnungen an das Finanzmarktaufsichtsgesetz, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2009 5613). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.
50Ausdruck gemäss Ziff. I 1 der V der FINMA vom 20. Nov. 2008 über die Anpassung
von Behördenverordnungen an das Finanzmarktaufsichtsgesetz, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2009 5613). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.
51Abschnittsüberschriften aufgehoben durch Ziff. I 1 der V der FINMA vom 20. Nov. 2008
über die Anpassung von Behördeverordnungen an das Finanzmarktaufsichtsgesetz, mit Wirkung seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5613).
52 SR 956.161
53Eingefügt durch Ziff. I 1 der V der FINMA vom 20. Nov. 2008 über die Anpassung
von Behördeverordnungen an das Finanzmarktaufsichtsgesetz, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5613).
54 SR 956.161
55 SR 956.161
56SR 220