Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten
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von Art. 77 Abs. 1 Bst. a KKV gilt, sondern als besicherte (kurzfristige) Geldanlage, sind die entgegengenommenen Effekten wirtschaftlich betrachtet als Sicherheiten zu qualifizieren. Die Anforderungen an diese Sicherheiten werden neu in Art. 50 ff. E-KKV-FINMA geregelt, weshalb der bisherige Art. 15 KKV-FINMA gestrichen werden kann.
Da der bisherige Art. 15 KKV-FINMA nur bestimmte Effekten als zulässige Sicherheiten im Rahmen von Reverse Repos bezeichnet, erfolgt durch dessen Streichung eine gewisse Liberalisierung. Art. 51 E-KKV-FINMA schränkt die Sicherheiten nicht mehr auf bestimmte Anlagearten ein, sondern stellt umfassende Anforderungen an deren Liquidität, Bewertung, Bonität des Emittenten, Korrelation und die Diversifikation. Damit können potentiell auch andere als in Art. 15 KKV-FINMA bisher zulässige Effekten entgegengenommen werden, was jedoch zu keiner Verschlechterung des Anlegerschutzes führt, da die Anforderungen von Art. 51 E-KKV-FINMA sicherstellen, dass die Sicherheiten die erforderliche hohe Qualität aufweisen.
Diese Anpassung entspricht den Bestimmungen in Ziff. 42 der ESMA-Leitlinie 2012/832, wonach alle Vermögenswerte, welche ein UCITS in Zusammenhang mit Anlagetechniken erhält, für die Zwecke der Leitlinien als Sicherheit zu betrachten sind und die Kriterien unter Ziff. 43 zu erfüllen haben.
3. Abschnitt: Derivative Finanzinstrumente
Art. 23 E-KKV-FINMA (bisher Art. 25) Begriffe
Absatz 1 (gestrichen)
In Art. 72 Abs. 1 KKV wird festgelegt, welche derivativen Finanzinstrumente für einen Effektenfonds zulässig sind. Mit den Ausführungen im bisherigen Art. 25 Abs. 1 KKV-FINMA werden diese Ausführungen lediglich wiederholt. Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten werden diese Ausführungen im Sinne einer formellen Änderung gestrichen.
Absatz 2 und 3 (gestrichen)
Der geltende Art. 25 KKV-FINMA stammt aus einer Zeit, in welcher der Einsatz Derivaten im Fondsgeschäft noch nicht in demselben Ausmasse wie heute üblich war und daher ein grosser Bedarf an deskriptiven Bestimmungen und Definitionen bestand. Mittlerweilen werden Derivate vermehrt eingesetzt und die Begriffe und Funktionsweisen sind bekannt. Es werden daher Ausführungen und Definitionen gestrichen, welche heute als Allgemeinwissen im Finanzbereich eingestuft werden können. Dadurch erfolgt eine lediglich formelle Entschlackung des neuen Art. 23 E-KKV-FINMA.
neuer Absatz 1
Der neue Abs. 1 beschränkt sich auf die im Zusammenhang mit dem Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten notwendigen Definitionen. Folgende Begriffe werden neu definiert oder deren Definition angepasst:
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