Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten
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angemessenes Riskmanagement und qualifiziertes Personal haben. Eine explizite Nennung im Zusammenhang mit Derivaten ist daher nicht notwendig, sondern ergibt sich bereits aus den übergeordneten Bestimmungen.
Absatz 2 und 3
Bei den Bestimmungen in Abs. 2 und 3 handelt es sich um Anforderungen an die Organisation des Bewilligungsträgers bzw. an dessen Riskmanagement und Risikokontrolle. Die beiden Absätze werden daher in Art. 71 E-KKV-FINMA verschoben (siehe Erläuterungen zu Art. 71 E-KKV-FINMA).
Art. 28 E-KKV-FINMA (bisher Art. 30) Exotische Derivate
Absatz 2, 3 und 4
Die Unterscheidung zwischen einfachen und komplexen Effektenfonds soll künftig aufgrund der geringen praktischen Relevanz aufgehoben werden. Diese Unterscheidung wird auch unter UCITS nicht mehr vollzogen (vgl. Ausführungen zu Art. 33 E-KKV-FINMA).
Art. 30 E-KKV-FINMA (bisher Art. 32) Geschäfte mit OTC-Derivaten
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung ohne materielle Auswirkungen.
Art. 31 E-KKV-FINMA (bisher Art. 33) Bonität
Absatz 1
In Abs. 1 wird bisher anhand von Ratings festgelegt, welche Bonität die Gegenpartei bei OTC-Geschäften mindestens aufweisen muss. Die internationale Entwicklung in diesem Bereich geht jedoch nun dahin, dass bei der Beurteilung der Bonität nicht mehr ausschliesslich und automatisch auf die Ratings von externen Ratinagenturen abgestellt werden soll (Vgl. Ausführungen zu Art. 48 Abs. 1 Bst. c E-KKV-FINMA). In diesem Sinne wird hier nicht mehr explizit auf ein Rating verwiesen, sondern lediglich eine hohe Bonität der Gegenpartei verlangt. Diese hat der Bewilligungsträger mittels eigener Prozesse und Systeme zu bestimmen und dabei neben dem Kreditrating auch weitere Parameter zu berücksichtigen. Generell kann jedoch gesagt werden, dass das Kreditrating nicht unter der Klasse 3 der Konkordanztabelle der FINMA liegen sollte.
Art. 32 E-KKV-FINMA (bisher Art. 34) Bewertung
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung ohne materielle Auswirkungen.
Art. 35 KKV-FINMA Risikokontrolle (gestrichen)
Die Bestimmungen zur Risikokontrolle aus Art. 35 KKV-FINMA beinhalten organisatorische Anforderungen an diese Funktion. Mit der Neustrukturierung der KKV-FINMA wurde die Bestimmung im Sinne
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