Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
einer formellen Änderung in Art. 70 E-KKV-FINMA verschoben, wo die Risikokontrolle der Institute geregelt wird.
Art. 33 E-KKV-FINMA (bisher Art. 36) Risikomessverfahren
Absatz 1 und 2
Die KKV-FINMA sieht im Zusammenhang mit dem einzusetzenden Risikomessverfahren eine Unterscheidung zwischen einfachen und komplexen Effektenfonds vor. Darauf soll hinsichtlich des Marktzugangs in Übereinstimmung mit den UCITS-Bestimmungen verzichtet werden (siehe CESR-Guideline 09-9639, Ziff. 55 der Erläuterungen zu Box 9). Andererseits bestehen in der Praxis bisher keine eindeutigen Kriterien für die Klassifizierung eines Fonds als einfach oder komplex. Entsprechend wird diese Unterscheidung aufgehoben und in Abs. 1 und 2 die für Effektenfonds zulässigen Risikomessverfahren genannt. Diese umfassen die bisherigen drei Ansätze, welche in den nachfolgenden Artikeln der KKV-FINMA genauer ausgeführt werden. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Commitment-Ansätze I und II sowie der Modell-Ansatz. Während letzterer durch die Ermittlung des Value-at-Risk das Marktrisiko des Effektenfonds ausweist, sind die Commitment-Ansätze auf das Konzept der Messung der Hebelwirkung von Derivaten auf das Fondsvermögen ausgerichtet.
Die Anforderung, beim Modell-Ansatz Stresstests durchzuführen, wird bereits in Art. 42 E-KKV-FINMA geregelt. Daher ist eine zusätzlich Aufführung hier nicht notwendig (formelle Änderung).
Absatz 4
In Anlehnung an die geltenden UCITS-Bestimmungen (CESR-Guideline 10-788) wird im Hinblick auf den Marktzugang in Abs. 4 neu definiert, wann zwingend der Modell-Ansatz für die Risikomessung anzuwenden ist. Grundsätzlich liegt die Wahl des geeigneten Messverfahrens in der Verantwortung der Fondsleitung oder SICAV. Bei der Wahl sind insbesondere die Komplexität und Typen von Derivaten sowie deren Auswirkung auf die Anlagestrategie des Effektenfonds zu berücksichtigen.
Der Commitment-Ansatz I und II ist nicht anzuwenden, wenn die aus dem Derivate-Einsatz resultierenden Marktrisiken des Effektenfonds damit nicht hinreichend erfasst und bewertet werden können und mit dem Gesamtengagement nicht angemessen abgedeckt sind oder gemessen werden können. Werden Derivate systematisch und umfangreich als Teil von komplexen Anlagestrategien eingesetzt, so ist ebenfalls der Modell-Ansatz anzuwenden. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von exotischen Derivaten, bei welchen der Commitment-Ansatz I und II keine hinreichend genaue Messmethode darstellt (bspw. aufgrund der Bestimmung des Deltas). Allerdings soll eine Nutzung von exotischen Derivaten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, weshalb ein vernachlässigbarer Anteil im Fondsvermögen zulässig ist. Zur Bestimmung, ob komplexe Anlagestrategien oder der Einsatz von exotischen Derivaten einen mehr als vernachlässigbaren Anteil darstellen, soll analog CESR-Guideline 10-788
9 CESR’s technical advice to the European Commission on the level 2 measures related to the UCITS management company passport; http://www.esma.europa.eu/system/files/09_963.pdf / 18/68