Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten

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26 E-KKV-FINMA (bisher Art. 28) Strukturierte Produkte, Derivat-Komponenten und Warrants

Der bisherige Art. 28 KKV-FINMA wird nach Themen in zwei Artikel aufgeteilt (Art. 25 E-KKV-FINMA Umbrella-Fonds und Art. 26 E-KKV-FINMA Strukturierte Produkte, Derivat-Komponenten und Warrants).

Absatz 2

Die Anforderung der Dokumentation der Zerlegung wird in Abs. 3 integriert (formelle Anpassung).

Absatz 3, 4 und 5

In Art. 26 Abs. 3 und 4 E-KKV-FINMA wird der bereits bestehende Grundsatz hinsichtlich der Behandlung von strukturierten Produkten bei der Berechnung des Gesamtengagements und der Berücksichtigung bei den Risikoverteilungsvorschriften präzisiert und die allgemeine Behandlung von Derivat-Komponenten in Abs. 5 klargestellt.

Dies entspricht den geltenden Bestimmungen für UCITS gemäss der CESR-Guideline 10-788 on Risk Measurement and the Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS8 (nachfolgend „CESR-Guideline 10-788“), Ziff. 5 der Erläuterungen zu Box 2 hinsichtlich der Behandlung von eingebetteten Derivaten im Rahmen der Risikomessung nach dem Commitment Approach sowie Box 27, Ziff. 5 hinsichtlich der Berücksichtigung eingebetteter Derivate bei der Einhaltung der Risikoverteilungsvorschriften. Im neuen Anhang 1, welcher die Berechnungsmethoden für ausgewählte Formen von Derivaten entsprechend den geltenden UCITS-Bestimmungen präzisiert, werden ebenfalls Beispiele für Finanzinstrumente mit Derivat-Komponenten vorgegeben.

Insgesamt handelt es sich hierbei demnach um eine klarstellende Vorschrift, welche sich aus den bereits bestehenden Vorgaben ableitet, die sich aus der geltenden Behandlung von strukturierten Produkten im Rahmen der Risikomessung ergeben. Grundsätzlich sind Derivat-Komponenten demnach wie Derivate zu behandeln. Gemäss den bestehenden Abs. 2 und 3 ist ein strukturiertes Produkt mit Derivat-Komponenten bspw. sowohl mit dem Anrechnungsbetrag des Emittenten des Produktes als auch mit dem Anrechnungsbetrag des Emittenten des Basiswertes im Rahmen der Risikoverteilungsvorschriften zu berücksichtigen. Der neue Abs. 5 ergibt sich aus den Bestimmungen hinsichtlich der Anwendung des Modell-Ansatzes nach Art. 32 E-KKV-FINMA.

Art. 27 KKV-FINMA Voraussetzungen für den Einsatz von Derivaten (gestrichen)

Absatz 1

Aufgrund der allgemeinen Anforderungen an die Organisation in Art. 14 KAG und Art. 12 und 12a KKV muss ein Bewilligungsträger immer für alle seine Tätigkeiten eine angemessene Organisation, ein

8 http://www.esma.europa.eu/system/files/10_788.pdf / 16/68