Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten

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Absatz 4

Aufgrund der bestehenden knappen und starren Bestimmungen zur Risikomessung nach dem Commitment-Ansatz II wurden in der Vergangenheit immer wieder Fragen zu der Handhabung spezifischer Fälle geäussert. Die UCITS-Bestimmungen erlauben unter gewissen Bedingungen synthetische Replikationen von Indizes mittels Derivaten ohne deren Anrechnung an das Gesamtrisiko, wenn ökonomisch gesehen keine Hebelwirkung auf das Fondsvermögen resultiert. Weiter bestehen Ausnahmen für Swap-Derivate, sofern aus wirtschaftlicher Perspektive keine Hebelwirkung auf das Fondsvermögen resultiert. Diese Bestimmungen werden im Sinne der Sicherstellung des Marktzuganges in die KKV-FINMA übernommen. Entscheidend hierbei ist die Prämisse, dass mit dem Einsatz dieser Derivate keine zusätzliche Hebelwirkung oder eine Erhöhung des Marktrisikos zugrunde liegt, da mittels Derivaten eine synthetische Long-Position in bestimmten Vermögenswerte aufgebaut wird.

Nach Bst. a. werden mittels einem Swap das Engagement von direkt (physisch) gehaltenen Vermögenswerten durch dasjenige der indirekten Investition in die Basiswerte der anderen Vertragsseite ausgetauscht. Dadurch ist der Effektenfonds nicht länger den Marktrisiken aus den Direktinvestitionen ausgesetzt, sondern denjenigen der „hineingeswappten“ Vermögenswerte.

Nach Bst. b. ergibt die Kombination eines Finanzterminkontraktes auf einen Index in Verbindung mit dem gleichzeitigen Halten von geldnahen Mitteln in der Höhe des jeweiligen Basiswertäquivalentes keine Hebelwirkung auf das Fondsvermögen, sondern entspricht einer direkten Investition in die Index-Komponenten. Die für die Deckung des Finanzterminkontraktes notwendigen geldnahen Mittel dürfen jedoch nicht gleichzeitig für mehrere derartige synthetische Positionen verwendet werden.

Absatz 5

Dieser Absatz führt die Behandlung von Anlagetechniken (insbesondere Effektenleih- und Pensionsgeschäfte) bei der Berechnung des Gesamtengagements aus (siehe hierzu Erläuterungen unter Abs. 1).

Art. 36 E-KKV-FINMA (bisher Art. 38) Commitment-Ansatz II: Verrechnungsregeln und Absiche-

rungsgeschäfte

Absatz 1

Mit dem Einsatz von Derivaten kann das Marktrisiko eines Effektenfonds gesenkt werden. Gemäss bisherigem Abs. 2 ist eine Aufrechnung von gegenläufigen in Derivaten des gleichen Basiswertes und in Anlagen in diesem Basiswert bereits erlaubt. Daher ist die vorliegende Einführung dieses Absatzes keine wesentliche materielle Neuerung. Gemäss den UCITS-Bestimmungen in der CESR-Guideline 10-788 wird hierbei der Begriff Netting verwendet. Die entsprechenden Vorschriften wurden von den bestimmten EU-Jurisdiktionen übernommen.

Neu ist die Aufnahme der expliziten Anforderung, dass die entsprechenden Derivat-Geschäfte oder Anlagen zum Zwecke der Risikoabsicherung abgeschlossen worden sein müssen. Kombinationen von

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