Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten
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1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
Die Finanzkrise und der damit einhergehende Druck, die Steuereinnahmen zu erhöhen, haben dazu geführt, dass die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung in den Vordergrund der politischen Diskussionen gerückt ist. Die G20 Staaten haben bereits 2009 die Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs im Steuerbereich gefordert. Dies hat dazu geführt, dass der Informationsaustausch auf Anfrage nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen (OECD-Musterabkommen) zum internationalen Standard erklärt und das Global Forum mit der Überwachung von dessen Umsetzung beauftragt wurde.
Am 18. März 2010 führten die USA den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ein. Damit wollen sie erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen (US-Personen), der Besteuerung in den USA zugeführt werden können. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie die von ihnen geführten und von US-Personen gehaltenen Konten identifizieren und der US-Steuerbehörde periodisch rapportieren.
Entwicklung des Standards
Am 19. April 2013 sprachen sich die Finanzminister und die Notenbankgouverneure der G20 Staaten für den AIA als neuen zukünftigen Standard für den Informationsaustausch in Steuersachen aus. Die Entscheidung der G20 Staaten war massgeblich durch die Einführung von FATCA durch die USA beeinflusst.
Die OECD wurde mit der Entwicklung eines globalen Standards für den AIA beauftragt. Die Arbeiten wurden rasch vorangetrieben und am 13. Februar 2014 die ersten zwei Dokumente des Standards durch das Fiskalkomitee der OECD verabschiedet. Der vollständige Standard wurde am 15. Juli 2014 durch den Rat der OECD genehmigt. Der Standard besteht aus den folgenden Elementen:
ein Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den AIA über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Mustervereinbarung), das festlegt, welche Informationen zwischen den Vertragsstaaten ausgetauscht werden sollen, und die Modalitäten des Austauschs regelt (insbesondere Zeitpunkt und Form der Übermittlung);
der gemeinsame Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten (gemeinsamer Meldestandard), der detailliert festlegt, wer welche Informationen über welche Konten zu sammeln hat. Der gemeinsame Meldestandard orientiert sich grundsätzlich am FATCA-Modell;
Kommentare mit Präzisierungen zur Mustervereinbarung und zum gemeinsamen Meldestandard;
eine Grundlage für Informatiklösungen, die sicherstellen soll, dass bei der Umsetzung einheitliche Formate verwendet werden, so dass die Datenerhebung und -auswertung vereinfacht wird. Im Weiteren legt sie Mindeststandards für die Datenübertragung und die Datensicherheit fest.
Die G20 Staaten haben den neuen AIA-Standard bei ihren Treffen im September und November 2014 bestätigt.
Bekenntnis zum Standard
Die Staatengruppe der sogenannten „Early Adopters“ hat im Verlaufe der Jahre 2013 und 2014 in mehreren gemeinsamen politischen Erklärungen den Willen bekräftigt, den AIA-Standard der OECD frühzeitig umsetzen zu wollen. Konkret sollen Daten ab dem Jahre 2016 gesammelt werden und ein erster Austausch im September 2017 stattfinden.