Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten
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sowie über die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen. Im Weiteren regelt der Standard den Begriff der meldenden Finanzinstitute, enthält Vorschriften im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation, Bestimmungen über den Datenschutz sowie über die Verwendung der ausgetauschten Daten (sog. Spezialitätsprinzip).
Mit dieser Vorlage sollen die Grundlagen für die Umsetzung des AIA-Standards der OECD durch die Schweiz geschaffen werden. Sie besteht aus folgenden Elementen:
Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informations-
austausch über Finanzkonten
Die Staatengruppe der sogenannten „Early Adopters“ hat das MCAA entwickelt. Am 29. Oktober 2014 haben 51 Staaten6 das MCAA unterzeichnet, 48 davon haben ihre Absicht bekundet, Informationen erstmals 2017 auszutauschen, die restlichen 3 erstmals 2018. Die Schweiz hat diese Vereinbarung am 19. November 2014 unterzeichnet. Gleichzeitig hat die Schweiz ihre Absicht mitgeteilt, unter Vorbehalt des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens, im Jahre 2018 erstmals Daten auf automatischer Basis auszutauschen.
Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Es wird eine einzige Vereinbarung abgeschlossen und somit die Umsetzung eines einzigen Standards sichergestellt. Bei einer allfälligen späteren Änderung des AIA-Standards müssen nur das MCAA und das interne Recht angepasst werden und nicht Revisionsverhandlungen mit zahlreichen Staaten geführt werden, die dazu führen würden, dass der Schweizer Finanzsektor zumindest über einen gewissen Zeitraum bei Kunden aus gewissen Ländern den „alten“ und bei Kunden aus anderen Ländern den „neuen“ AIA-Standard anwenden müsste.
6 Albanien*, Anguilla, Argentinien, Aruba*, Belgien, Bermuda, Britische Jungfern-Inseln, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Guernsey, Insel Man, Irland, Island, Italien, Jersey, Kaiman-Inseln, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Niederlande, Norwegen, Österreich*, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Turks- und Caicosinseln, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Die Staaten, die mit einem Stern markiert sind, haben bei der Unterzeichnung angegeben, dass sie beabsichtigen, Informationen erstmals im September 2018 auszutauschen.