Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten

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wird, bedarf es somit einer zusätzlichen Vereinbarung. Diese muss auf der Grundlage der schweizerischen Kompetenzordnung und des Schweizer Gesetzgebungsverfahrens der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.

Die Umsetzung der Verhandlungsmandate des Bundesrates kann im Rahmen von zwei Modellen erfolgen. Diese sind in der folgenden Grafik dargestellt:

Im Modell 1 wird ein Staatsvertrag mit einem anderen Staat abgeschlossen, der die Einführung des AIA beinhaltet. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Abkommen über den AIA zwischen der

Schweiz und der EU handeln. Im Modell 2 wird der AIA gestützt auf das Amtshilfeübereinkommen, die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) und mittels einer bilateralen Aktivierung des AIA durch eine Notifikation an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums5 eingeführt. Beide Modelle stehen im Einklang mit den Verhandlungsmandaten, die der Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedet hat. Der AIA wird in beiden Fällen bilateral aktiviert, so dass die Schweiz für jeden Staat einzeln über die Einführung des AIA entscheiden kann. Modell 2 bildet Gegenstand dieser Vorlage und wird nachfolgend erläutert.

1.2 Grundzüge der Vorlage

Allgemeines

Gegenstand des AIA-Standards ist ein routinemässig und in regelmässigen Abständen zwischen zwei Staaten stattfindender Austausch von Informationen über Konten, die eine in einem bestimmten Staat steuerpflichtige natürliche oder juristische Person bei einem Finanzinstitut in einem anderen Staat hält. Der Standard regelt die Modalitäten dieses Austauschs. Die auszutauschenden Informationen müssen von den Finanzinstituten des jeweiligen Staates gesammelt und an die Steuerbehörde dieses Staates übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörde jenes Staates weiter, mit dem ein entsprechendes AIA-Abkommen besteht. Der Standard definiert die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere um Informationen über Kontobestände und sämtliche Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und übrige Erträge)

5 Der Ausdruck „Sekretariat des Koordinierungsgremiums“ bedeutet das Sekretariat der OECD, welches das aus Vertretern der zuständigen Behörden der Vertragsparteien des Amtshilfeübereinkommens zusammengesetzte Koordinierungsgremium nach Artikel 24 Absatz 3 des Amtshilfeübereinkommens unterstützt.