Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten
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tausch auf Anfrage, Länderprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Staaten die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen haben und diese in der Praxis korrekt umsetzen. Das Global Forum besteht aus 124 Staaten4 und kann auch Nicht-Mitgliedstaaten einer Prüfung unterziehen. Das Global Forum beabsichtigt, 2016 mit den ersten Länderprüfungen zu beginnen. Diese sollen sicherstellen, dass die notwendigen Rechtsgrundlagen erlassen worden sind. Später sollen sie durch eine Prüfung der praktischen Umsetzung ergänzt werden.
Position der Schweiz
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 erklärt, dass er bereit sei, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den AIA zur Sicherung der Steuerkonformität mitzuwirken. Es solle einen einzigen globalen Standard geben, und dieser solle hohen Ansprüchen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und des Datenschutzes genügen, Reziprozität garantieren und zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen, einschliesslich Trusts und Sitzgesellschaften, beinhalten. Die Schweiz hat sich in der Folge aktiv an der Entwicklung des AIA-Standards der OECD beteiligt.
Da der von der OECD entwickelte AIA-Standard den Vorgaben des Bundesrates entspricht (vgl. dazu Kap. 1.3), hat die Schweiz die anlässlich des Ministerratstreffens vom 6. und 7. Mai 2014 verabschiedete Erklärung und die definitive Verabschiedung des Standards im Rat der OECD am 15. Juli 2014 unterstützt. Im Oktober 2014 hat der Bundesrat in Beantwortung der obenerwähnten Einladung dem Global Forum mitgeteilt, dass die Schweiz beabsichtigt, die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des AIA-Standards zeitgerecht einzuführen, sodass, unter Vorbehalt des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens, Schweizer Finanzinstitute 2017 mit der Erhebung von Kontodaten von Steuerpflichtigen im Ausland beginnen können und ein erster Datenaustausch 2018 stattfinden kann. Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat nach vorgängiger Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen und der Kantone Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA-Standards der OECD mit Partnerstaaten verabschiedet. Die vom Bundesrat beschlossenen Mandate enthalten folgende Eckpunkte:
Mit der EU soll über die Einführung des AIA verhandelt werden.
Mit den USA soll bezüglich der Umsetzung von FATCA über ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 verhandelt werden. Mit dem neuen Abkommen würden Daten zwischen den zuständigen Behörden automatisch auf gegenseitiger Basis ausgetauscht.
Es werden mit weiteren Ländern Verhandlungen zur Einführung des AIA aufgenommen. In einer ersten Phase werden Staaten in Betracht gezogen, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen, und in denen Steuerpflichtigen, soweit angemessen, eine genügende Regularisierungsmöglichkeit bereitsteht.
Der konkreten Umsetzung des AIA-Standards kommt eine grosse Bedeutung zu. Die Schweiz wird sich in diesem Zusammenhang weiterhin aktiv in die Arbeiten der OECD und des Global Forum einbringen.
Wege zur Umsetzung des AIA-Standards
Die Umsetzung des AIA-Standards wird in den verschiedenen Staaten unterschiedlich erfolgen. Für einzelne Staaten stellen die Informationsaustauschklausel in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder das Amtshilfeübereinkommen bereits eine genügende Rechtsgrundlage für die Einführung des AIA dar. Sie können den AIA mittels Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden aktivieren, ohne diese Vereinbarungen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten zu müssen. Für andere Staaten trifft dies nicht zu, und die staatsvertraglichen Rechtsgrundlagen müssen erst geschaffen werden. Die Schweiz gehört zur zweiten Kategorie. Ihre DBA und Steuerinformationsabkommen (SIA) sehen keinen AIA vor. Das Amtshilfeübereinkommen, welches die Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet hat und welches Gegenstand einer separaten Vorlage ist, sieht in Artikel 6 vor, dass zwei oder mehrere Vertragsparteien vereinbaren können, in bestimmten Fallkategorien und nach einem gemeinsam vereinbarten Verfahren Informationen automatisch auszutauschen. Damit der AIA aktiviert
4 vgl. Webseite des Global Forum mit den Mitgliedstaaten (http://www.oecd.org/fr/sites/forummondialsurlatransparenceetlechangederenseignementsadesfinsfiscales/membresduforummondial.htm).