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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 303Fedlex · Vorlage

2Für die Instruktion von Personen nach Artikel 9 Absatz 2 sind die jeweiligen Behörden, Verwaltungen, Organisationen und Unternehmen verantwortlich.

3Die verantwortlichen Stellen sind verpflichtet, die Weiterbildungen in ihrem Betrieb zu organisieren und zu dokumentieren.

4Radonfachpersonen sind für Ihre Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz selber verantwortlich.

Art. 11 Ausbildung

1Personen nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b-d benötigen eine der folgenden Ausbildungen:

a. eine anerkannte Strahlenschutzausbildung mit Prüfung;

b. einen eidgenössischen Aus- oder Weiterbildungsnachweis in einem medizinischen Beruf; oder

c. einen eidgenössischen Aus- oder Weiterbildungsnachweis in einem medizinischen Beruf und eine anerkannte Strahlenschutzausbildung mit Prüfung.

2Das EDI bestimmt im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS, welche Personen welche Ausbildung benötigen.

3Es legt im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS fest, ob die Ausbildung für folgende Personen einer Anerkennung bedarf:

a. Personen nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a;

b. Personen nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e.

Art. 12 Weiterbildung

1Eine Weiterbildung zielt auf das Wissen und die Kompetenzen ab, die bereits anlässlich einer Ausbildung erworben wurden. Dabei sollen Wissen, Kenntnisse zum Stand der Technik und dessen Umsetzung in der Praxis aktualisiert und erweitert werden

2Weiterbildungspflichtige Personen müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

3Das EDI kann im Einvernehmen mit dem ENSI und dem VBS und unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials:

a. kürzere oder längere Weiterbildungsintervalle festlegen;

b. vorschreiben, dass die Weiterbildung anerkannt sein muss.

4Die Aufsichtsbehörden (Art. 182 Abs. 1) oder das VBS können in ihrem Zuständigkeitsbereich verlangen, dass die für die Weiterbildung verantwortliche Stelle Durchführung, Form, Inhalt und Umfang der Weiterbildung weiterbildungspflichtiger Personen meldet.