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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

von 0.02 mSv/Woche gerechnet werden. Eine Kombination von T = 0.2 und Ortsdosis von 0.1 mSv/Woche wird nicht akzeptiert. Dies weil mit einem reduzierten Aufenthaltsfaktor bereits berücksichtigt wird, dass sich am zu schützenden Ort keine Personen ständig aufhalten.

2 Strahlungskomponenten

2.1 Massgebende Strahlungsanteile

Bei der Neutronenstrahlung müssen für die Berechnung nach Ziffer 3 neu nur noch die direkte Neutronenstrahlung und die gestreute Neutronenstrahlung berücksichtigt werden. Dies entspricht der gängigen Praxis.

3 Berechnungsmethoden

Beim gleichzeitigen Einwirken mehrerer Strahlungskomponenten am gleichen Ort wird vorgegeben, dass unter Berücksichtigung aller Strahlungskomponenten und -quellen die Richtwerte nicht überschritten werden dürfen.

Das Vorgehen bei der Berechnung wird offen gelassen. Somit wird auch der Ansatz akzeptiert, bei dem pro Strahlungskomponente und vorhandener Abschirmung die erwartete Dosisleistung berechnet und für alle Komponenten addiert wird. Die Summe der erwarteten Dosisleistung darf den Richtwert für die Ortsdosis nicht überschreiten. Dieser Ansatz wird bereits heute in der Praxis teilweise angewandt, und es wurden gute Erfahrungen damit gemacht.

In der Tabelle 1 wird ein Formfehler bei der sekundären Photonenstrahlung und der Tertiärstrahlung korrigiert. Da bei der Berechnung des Reduktionsfaktors R eine Fläche einfliesst, wird die Normfläche F = 1 m2 eingeführt, damit der Faktor einheitslos bleibt. Der Inhalt der Berechnung bleibt gleich.

o

Bei den Abständen an, as, at und ans werden die Bezugspunkte genau spezifiziert. Diese Bezugspunkte werden bereits gemäss formellen Absprachen zwischen dem BAG und den Installationsfirmen so benutzt und haben sich als Good Pratice erfolgreich etabliert.

Anhang 3: Bautechnische Strahlenschutzunterlagen

Es werden nachfolgend nur Inhalte gelistet, bei denen Anpassungen vorgenommen werden.

1 Strahlenschutz-Bauzeichnung

Nicht zugängliche Zonen müssen in den Plänen ausgewiesen werden. Somit erübrigen sich bei der Bearbeitung der Gesuche entsprechende Rückfragen bei der oder dem Sachverständigen.

2 Berechnungsunterlagen

Buchstabe d wird ersatzlos gestrichen. Die Angaben dienen nur als Vorlage für zukünftige Strahlenschutzmessungen. Dieser Punkt hat in der Vergangenheit zu Missverständnissen in der Vorgehensweise der Berechnung geführt.

Die bisherigen Buchstaben e und f zu den Angaben über mögliche Aktivierung und erforderliche Luftwechsel werden von den zu jedem Gesuch benötigten Angaben getrennt. Diese Unterlagen müssen nur noch auf Verlangen des BAG eingereicht werden. Dieses Vorgehen macht Sinn, da diese Angaben für alle Beschleuniger eines bestimmten Beschleunigertyps identisch sind.

Anhang 4: Mindestangaben in der Anlagedokumentation

Es werden nachfolgend nur Inhalte gelistet, bei denen Anpassungen vorgenommen werden.

2 Technische Beschreibung

Anpassung an medizinische Strahlenereignisse.

3 Anlagebuch

Anpassung an medizinische Strahlenereignisse und Präzisierung.