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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
Anhang 5: Mindestangaben in der Dokumentation der Bestrahlung
1 Medizinische Behandlungsanweisung
Bei der Planung müssen auch die Risikoorgane und deren Dosis berücksichtigt werden.
2 Patientenspezifische Bestrahlungsanweisung
Bei der Planung und der Therapie müssen auch die Risikoorgane und deren Dosis berücksichtigt werden.
3 Bestrahlungsnachweis
Bei neueren Techniken wie IMRT, VMAT oder der Tomotherapie werden nicht mehr nur Strahlenfelder geplant und appliziert. Daher müssen bei diesen Techniken auch die Strahlungssequenzen erfasst werden.
Ebenso müssen Zielvolumendosis und die applizierte Dosis für die Risikoorgane erfasst werden.
In der Radiotherapie werden zu Planungs- und Positionierungszwecken und bei Nachkontrollen wiederholt Aufnahmen sowohl im kV- als auch im MV-Bereich gemacht. Diese durch Bildgebung verursachte Dosis muss pro Patientin oder Patient registriert werden.
4 Tagesprotokoll
Entfällt.
Anhang 6: Umfang und Durchführung der Konstanzprüfungen
2 Konstanzprüfungen
Die Konstanzprüfungen sind integraler Teil der SGSMP-Empfehlung Nr. 118. Ebenso gilt die SGSMP Empfehlung Nr. 15 für IMRT9. Sollte eine SGSMP-Empfehlung technische Neuerungen nicht abdecken oder aus anderen Gründen veraltet sein, muss die aktualisierte Empfehlung als Ausprägung der Erfahrung oder des Standes von Wissenschaft und Technik berücksichtigt werden.
8 Empfehlung Nr. 11 der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik, «Qualitätskontrollen von medizinischen Elektronenbeschleuniger-Anlagen». Die Empfehlung kann im Buchhandel bezogen oder unter der Internet-Adresse www.sgsmp.ch eingesehen werden.
9 Empfehlung Nr. 15 der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik, "Quality control for Intensity-modulated radiation therapy", ISBN: 3 908 125 41 3 oder www.sgsmp.ch.