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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

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Strahlenschutzplan und einer Muster-Berechnungstabelle für eine konkrete Situation.

Anhang 3

Berechnungsgrundlagen für die erforderlichen Abschirmungen bei Gamma-Bestrahlungsanla-

gen

Die Berechnungsgrundlagen gelten für klassische Gamma-Bestrahlungsanlagen. Für Neuentwicklungen und Spezialanwendungen sind sie, soweit möglich, sinngemäss anzuwenden. Die übrigen Inhalte dieses Anhangs bleiben unverändert.

Anhang 4

Die fehlende Beschriftung des Anhangs wurde eingefügt (mit Artikelverweis).

Musterberechnungstabelle für Afterloading-Einrichtungen

Beschreibung der erforderlichen Spalteninhalte der Musterberechnungstabelle:

b. Der Ausdruck "die höchstzulässigen Ortsdosen" wurde ersetzt durch "der Richtwert der Ortsdosis".

d. Der Ausdruck "F/Fs" wurde korrigiert zu "F bzw. Fs".

Musterberechnungstabelle: Es wurden diverse kleine Korrekturen/Ergänzungen angebracht (Einheiten, Klammern um Einheiten).

Musterberechnungstabelle für Gamma-Bestrahlungsanlagen

Beschreibung der erforderlichen Spalteninhalte der Musterberechnungstabelle:

b. Der Ausdruck "die höchstzulässigen Ortsdosen" wurde ersetzt durch "der Richtwert der Ortsdosis".

Musterberechnungstabelle: Es wurden diverse kleine Korrekturen/Ergänzungen angebracht (Einheiten, Klammern um Einheiten).

Anhang 5

Qualitätsprüfungen an medizinischen Quellen und Bestrahlungseinheiten

Grundsätzlich muss regelmässig ein Qualitätssicherungsprogramm zur Anwendung kommen, welches internationale Normen oder Empfehlungen berücksichtigt, falls solche existieren.

Der neue Anhang regelt die erforderlichen Qualitätsprüfungen für medizinische Quellen ohne Bestrahlungseinheit (bisher fehlend) sowie jene für medizinische Quellen in Bestrahlungseinheiten (bisher im alten Art. 27) in zusammengefasster Form, umfassender und präziser. In den entsprechenden Artikeln (Art. 26 Abs. 3, Art. 27 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1) steht somit nur noch die grundsätzliche Forderung mit Verweis auf diesen Anhang.

Anhang 6

Anforderungen an und Prüfung von Messgeräten für die Verwendung beim Umgang mit medizi-

nischen Quellen

Der neue Anhang definiert, welche Messgeräte für welchen Anwendungsbereich vorhanden sein müssen und regelt die erforderlichen Prüfungen sowie deren Periodizität in zusammengefasster Form, umfassender und präziser. Bisher waren die Anforderungen im alten Artikel 15, im alten Artikel 23 sowie im Merkblatt L-09-03 "Strahlenschutzmessgeräte, Mindestanforderungen für die Verwendung in kontrollierten Zonen" des BAG enthalten. Neu steht die grundsätzliche Forderung im Artikel 18, mit Verweis auf diesen Anhang.