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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 48Fedlex · Erläuternder Bericht

4. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 32 Aufhebung anderer Erlasse

Anpassung des Datums.

Art. 33 Bestehende Bewilligungen

Die neuen Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für den bereits bewilligten Umgang mit medizinischen Quellen. Soweit keine anderweitigen Vorschriften über den Umgang mit medizinischen Quellen eingeführt wurden, gelten bereits verfügte Auflagen weiter.

Art. 34 Inkrafttreten

Aktualisierung.

Anhang 1 Begriffsbestimmungen

Bestrahlungseinheiten

Anpassung an den Umstand, dass Bestrahlungseinheiten auch mehrere Quellen enthalten können.

Konstanzprüfung

Wurde mit Zweckaussage, die im Anhang 5 vorgesehen war, ergänzt.

Zustandsprüfung

Wurde mit Zweckaussage, die im Anhang 5 vorgesehen war, ergänzt.

Anhang 2

Berechnungsgrundlagen für die erforderlichen Abschirmungen bei Afterloading-Einrichtungen und Therapiezimmern

Die Berechnungsgrundlagen gelten für klassische Afterloading-Einrichtungen. Für Neuentwicklungen und Spezialanwendungen sind sie, soweit möglich, sinngemäss anzuwenden.

Es werden nachfolgend nur Inhalte gelistet, bei denen Anpassungen vorgenommen werden.

3 Bauliche Strahlenschutzvorkehrungen

Es wurde ein allgemeiner Abschnitt zur Erläuterung der Handhabung der Vorschrift zur Berechnung der Strahlenschutzvorkehrungen gegen direkt wirkende Strahlung gemäss Ziffer 3.1 und gegen indirekt wirkende Strahlung gemäss Ziffer 3.2 eingefügt.

3.1 Bauliche Strahlenschutzvorkehrungen gegen direkt wirkende Strahlung

Die Legende (Definition) zu den in der Formel verwendeten Grössen F (Schwächungsgrad) und a (Abstand) wurde ergänzt und präzisiert. Für a (Abstand) wird die gleiche Formulierung wie in Anhang 4 verwendet.

Ein ergänzender Hinweis zur Berechnung von F bei aus mehreren Teilabschirmungen bestehenden Abschirmungen wurde eingefügt.

3.2 Bauliche Strahlenschutzvorkehrungen gegen indirekt wirkende Strahlung

Die Legende zu den in der Formel verwendeten Grössen a1 und a2 (Abstände) wurde neu formuliert (Abstände neu definiert). Der vorhandene Fehler in der Einheit der Abstände wurde korrigiert von [cm] nach [m].

4 Berechnung der Abschirmdicken

Die Formel zur Berechnung der ZWD (Zehntelwertsdicken) wurde präzisiert.

Die Legende zu F und Fs (Schwächungsgrade) wurde ergänzt und präzisiert.

Um die Anwendung der Berechnungsgrundlagen für die Anwender noch verständlicher zu machen, erwägt das BAG die Herausgabe einer Wegleitung mit zusätzlichen Erläuterungen sowie einem Muster-