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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 48Fedlex · Erläuternder Bericht
4. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 32 Aufhebung anderer Erlasse
Anpassung des Datums.
Art. 33 Bestehende Bewilligungen
Die neuen Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für den bereits bewilligten Umgang mit medizinischen Quellen. Soweit keine anderweitigen Vorschriften über den Umgang mit medizinischen Quellen eingeführt wurden, gelten bereits verfügte Auflagen weiter.
Art. 34 Inkrafttreten
Aktualisierung.
Anhang 1 Begriffsbestimmungen
Bestrahlungseinheiten
Anpassung an den Umstand, dass Bestrahlungseinheiten auch mehrere Quellen enthalten können.
Konstanzprüfung
Wurde mit Zweckaussage, die im Anhang 5 vorgesehen war, ergänzt.
Zustandsprüfung
Wurde mit Zweckaussage, die im Anhang 5 vorgesehen war, ergänzt.
Anhang 2
Berechnungsgrundlagen für die erforderlichen Abschirmungen bei Afterloading-Einrichtungen und Therapiezimmern
Die Berechnungsgrundlagen gelten für klassische Afterloading-Einrichtungen. Für Neuentwicklungen und Spezialanwendungen sind sie, soweit möglich, sinngemäss anzuwenden.
Es werden nachfolgend nur Inhalte gelistet, bei denen Anpassungen vorgenommen werden.
3 Bauliche Strahlenschutzvorkehrungen
Es wurde ein allgemeiner Abschnitt zur Erläuterung der Handhabung der Vorschrift zur Berechnung der Strahlenschutzvorkehrungen gegen direkt wirkende Strahlung gemäss Ziffer 3.1 und gegen indirekt wirkende Strahlung gemäss Ziffer 3.2 eingefügt.
3.1 Bauliche Strahlenschutzvorkehrungen gegen direkt wirkende Strahlung
Die Legende (Definition) zu den in der Formel verwendeten Grössen F (Schwächungsgrad) und a (Abstand) wurde ergänzt und präzisiert. Für a (Abstand) wird die gleiche Formulierung wie in Anhang 4 verwendet.
Ein ergänzender Hinweis zur Berechnung von F bei aus mehreren Teilabschirmungen bestehenden Abschirmungen wurde eingefügt.
3.2 Bauliche Strahlenschutzvorkehrungen gegen indirekt wirkende Strahlung
Die Legende zu den in der Formel verwendeten Grössen a1 und a2 (Abstände) wurde neu formuliert (Abstände neu definiert). Der vorhandene Fehler in der Einheit der Abstände wurde korrigiert von [cm] nach [m].
4 Berechnung der Abschirmdicken
Die Formel zur Berechnung der ZWD (Zehntelwertsdicken) wurde präzisiert.
Die Legende zu F und Fs (Schwächungsgrade) wurde ergänzt und präzisiert.
Um die Anwendung der Berechnungsgrundlagen für die Anwender noch verständlicher zu machen, erwägt das BAG die Herausgabe einer Wegleitung mit zusätzlichen Erläuterungen sowie einem Muster-