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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 61Fedlex · Erläuternder Bericht

Anhang 9: Abschirmung der Störstrahlung von Computertomografen

Aufgrund der technischen Entwicklung hin zu Mehrschicht-Computertomografen mit Volumenakquisition wurde die Berechnung der Abschirmung der Störstrahlung von Computertomografen angepasst. Die Berechnung basiert neu auf das in einer Woche gesamthaft applizierten Dosis-Längen-Produkts und nicht mehr auf der in einer Woche gesamthaft verwendeten Röhrenladung. Eine detaillierte Beschreibung zur Berechnung findet sich im Bericht des Institut de Radiophysique (IRA) vom Mai 2007 mit dem Titel „Kriterien zur Bestimmung der notwendigen baulichen Abschirmung bei Mehrschicht-Computertomografen“.

In der Tabelle wurden die Werte aus dem IRA-Bericht übernommen und die Einheit der Betriebsfrequenz auf Gy·cm pro Woche angepasst. Zudem wurden die Fussnoten zusammengefasst und dahingehend präzisiert, dass es sich um eine lineare Interpolation der Abschirmstärken handelt.

Anhang 10: Bleiäquivalent verschiedener Baumaterialien

In der Fussnote wurde präzisiert, dass es sich um eine lineare Interpolation der Bleidicken handelt.

Anhang 11: Anforderungen zur Periodizität der Qualitätssicherung

Die Zusammenstellung der Periodizitäten der qualitätssichernden Massnahmen in einem eigenen Anhang dient der übersichtlichen Darstellung.

Es wurden die bisherigen Intervalle übernommen, wobei die Frist für die Zustandsprüfung bei Röntgentherapieanlagen bis 100 kV von 6 auf 3 Jahre verkürzt wurde. Diese Massnahme liegt darin begründet, dass es sich in diesem Segment um Therapieanlagen mit hohen Dosisleistungen handelt, welche häufiger überprüft werden müssen (übereinstimmend mit der Regelung bei diagnostischen Anlagen für Hochdosisanwendungen in der Radiologie und Kardiologie). Bei Röntgentherapieanlagen über 100 kV fällt die Konstanzprüfung mit der Zustandsprüfung zusammen resp. ist in dieser enthalten.

Die übrigen Periodizitäten in den Tabellen A (Standardanwendungen) und B (Spezialanwendungen) wurden aus den spezifischen BAG-Weisungen und -Merkblättern übernommen.

Neu aufgenommen wurden die bildgebenden Systeme für Positionskontrolle, Planung und Simulation in der Strahlentherapie.

Anhänge 11-15 der bisherigen Röntgenverordnung

Die Anhänge 11-15 der bisherigen Röntgenverordnung, welche die Anforderungen an die Qualitätssicherung von Röntgensystemen beinhaltet, werden gestrichen und neu in Form von Wegleitungen durch das BAG publiziert.