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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 63Fedlex · Erläuternder Bericht

1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage

Auf den 1. Oktober 1994 wurde das neue Strahlenschutzgesetz (StSG)1 und die darauf basierende Strahlenschutzverordnung (StSV)2 in Kraft gesetzt. Die StSV wird nun komplett revidiert.

Die StSV definiert in einigen Bereichen lediglich die Schutzziele und delegiert die Festlegung von technischen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Strahlenschutzvorschriften auf die Ebene von Departementsverordnungen.

Die vorliegende revidierte Fassung der Verordnung über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV) enthält sowohl ergänzende als auch präzisierende Departementsvorschriften zum vorliegenden StSV-Entwurf (E-StSV).

Mit der Revision der StSV und damit auch mit der SnAV werden die grundlegenden Strahlenschutzanliegen der internationalen Richtlinien und Standards wie z.B. der Basic Safety Standards (BSS)3 weitestgehend berücksichtigt.

1.2 Inhalt der Revision, wichtigste Änderungen

Allgemein wurde die Verordnung dem Stand der Technik und den aktuellen Tätigkeiten angepasst.

Zusätzlich zu Anlagen mit Vollschutzeinrichtung werden neu Anlagen mit Teilschutzeinrichtung eingeführt und die dafür geltenden Anforderungen festgelegt. Diese sind Anlagen mit einer Abschirmung, die:

- bei Betrieb der Anlage die Nutz-, Streu- und Störstrahlung bis auf Öffnungen für die Proben vollständig umschliesst, und

- derart abschirmt, dass die Ortsdosisleistung in 10 cm Abstand von der Oberfläche auf weniger als 1 Mikrosievert pro Stunde gesenkt wird, so dass

- an allen für den bestimmungsgemässen Umgang zugänglichen Stellen, die für Personen aus der Bevölkerung geltenden Dosisgrenzwerte nicht überschritten werden können.

Hierunter fallen die häufig verwendeten Gepäckröntgenanlagen.

Neu werden in der Verordnung die Anforderungen an handgehaltene Röntgenanlagen mit beschränkter Leistung (Röntgenfluoreszensspektrometer) festgelegt. Die verlangten strahlenschutzrelevanten Sicherheitsanforderungen für diese weit verbreiteten Handgeräte werden bereits heute gefordert und umgesetzt.

Bei der Revision der Strahlenschutzverordnung wurde auch eine Harmonisierung der Ausführungsbestimmungen angestrebt. Dabei wurde die SnAV insbesondere mit der Verordnung über den Strahlenschutz bei medizinischen Röntgensystemen (RöV)4 und der Verordnung über dem Umgang mit radioaktiven Quellen (UraQ)5 abgeglichen.

1.3 Auswirkungen

1.3.1 Bund

Die Umsetzung der neuen Bestimmungen erfolgt im Rahmen der Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit des BAG und der Aufsichtstätigkeit der SUVA.

1.3.2 Kantone

Keine Auswirkung.

1 SR 814.50

2 SR 814.501

3IAEA BSS: Radiation Protection and Safety of Radiation Sources: International Basic Safety Standards No. GSR Part 3, 2011

4 SR 814.542.1

5 SR 814.554