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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 77Fedlex · Erläuternder Bericht

Radonbelastete Arbeitsplätze sind vor allem in Bergwerken, Höhlen und Versorgungsanlagen anzutreffen. Es wird geschätzt, dass in ca. 25 Betrieben solche Arbeitsplätze zu finden sein werden.

Für Flugpersonal, welches eine Dosis von mehr als 1 mSv im Jahr erhalten kann, muss neu auch individuell die Dosis berechnet werden. Die meisten Fluggesellschaften in der Schweiz machen das schon heute.

1.3.5 Betriebe mit herrenlosen radioaktiven Quellen

Betriebe, in welchen eine erhöhte Gefahr besteht, dass herrenlose radioaktive Quellen auftauchen, müssen diese mit geeigneten Überwachungsverfahren auffinden können. Dazu müssen gegebenenfalls Messeinrichtungen beschafft und Personal entsprechend geschult werden. Es werden ca. 30-50 Metallverwerter und Kehrichtverbrennungsanlagen betroffen sein. Viele davon haben diese Forderungen bereits heute auf freiwilliger Basis aufgrund möglicher wirtschaftlicher Risiken umgesetzt.

1.3.6 Betriebe, welche Qualitätssichernde Massnahmen durchführen

Betriebe, welche qualitätssichernde Massnahmen an Bildempfangs- und Bildwiedergabesystemen in der Human- und Veterinärmedizin sowie an nuklearmedizinischen Mess- und Untersuchungsgeräten durchführen, benötigen neu für diese Tätigkeit eine Bewilligung. Dies wird ca. 30 Betriebe betreffen.

1.3.7 Radioaktiver Abfall

Die geänderten Freigrenzen bedeuten in gewissen Bereichen eine Reduktion des Abfalls, in anderen wird es jedoch zu mehr radioaktivem Abfall kommen. Die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB) hat dazu einen Bericht erarbeitet [6], in welchem sie die Folgen der neuen Freigrenzen auf die Menge der Betriebs- und Stilllegungsabfälle für KKW und Forschung aufzeigt. Im Bereich der Stilllegung der Kernkraftwerke sowie der Forschungsanlagen führt die Übernahme der neuen Freigrenzen zu einer ungefähren Verdoppelung der Abfallmengen. Dies lässt sich aber grösstenteils durch eine konsequente Abklinglagerung von 30 Jahren kompensieren (Lagerung zur Nutzung der Halbwertzeiten gewisser Radionuklide), die bei den KKW bis anhin nicht in der Planung stand. Auf die Menge der Betriebsabfälle der KKW haben die neuen Freigrenzen kaum Auswirkungen.

Auch auf die Menge der Betriebsabfälle aus Industrie und Forschung haben die neuen Freigrenzen kaum einen Einfluss. In der Medizin ist die Abfallmenge sehr klein, die neuen Freigrenzen haben keinen Einfluss darauf.

1.3.8 Klinische Audits

Es wird davon ausgegangen, dass in der Schweiz viele Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung nicht gerechtfertigt sind. Dank der Einführung von klinischen Audits können ungerechtfertigte Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung minimiert und Prozesse und Ressourcen optimiert werden. Eine erste Schätzung (Extrapolation von Daten verschiedener ausländischer Studien) geht davon aus, dass somit potentielle Einsparungen in der Grössenordnung von 35 - 300 Mio. CHF pro Jahr für die obligatorische Krankenpflegeversicherung möglich sind. Zudem können gesundheitliche Folgekosten, welche durch ungerechtfertigte und nicht optimierte Expositionen entstehen, reduziert werden.

Neu entstehen Kosten einerseits bei der Koordination und der Durchführung der Audits (aktuelle Berechnungen gehen von 0,7 Mio. CHF pro Jahr aus). Anderseits müssen die Betriebe während des Audits personelle Ressourcen zur Verfügung stellen. In erster Linie können die Betriebe jedoch von den Audits profitieren, da sich die Qualität der Patientenversorgung verbessert.

Nach der Durchführung von Pilotaudits im 2015, wird eine präzisere Berechnung der Kosten möglich sein. Bei jedem bisher berechneten Szenario übertreffen die potentiellen Einsparungen die Kosten klar.