Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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Anhang 8: Kennzeichnung von Kontroll- und Überwachungsbereichen
Die FS schlägt vor anstelle des Begriffs „das radiotoxischste Nuklid“ die Anzahl der verwendeten Bewilligungsgrenzen als Kriterium für die Kennzeichnung zu verwenden. Weiter stellt SWISSNU-CLEAR fest, dass die vorgeschriebene Kennzeichnung in Zonen (radiotoxischstes Nuklid und Aktivität) in Kernkraftwerken nicht vollständig umgesetzt werden könne, da diese Angaben nicht bekannt seien. Für die Kennzeichnung des maximalen Kontaminationsgrad der Luft schlägt SWISS-NUCLEAR vor, die Anzahl CA-Werte anstelle von Bq/m3 zu verwenden.
Anhang 9: Aktivitätswerte zur Definition geschlossener hoch radioaktiver Quellen
Keine Rückmeldungen.
Anhang 10: Änderung anderer Erlasse
3 Kantone (GL, SG, SH) und KVU sind der Meinung, ein Nachweis, etwas einhalten zu können, erscheine wertlos (Art. 8 Abs. 4 KEV). Sie schlagen die Formulierung vor "es ist nachzuweisen, dass die Dosen […] eingehalten werden können" oder: "Es ist nachzuweisen, dass die Dosen […] mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können."
Ausserdem sei Art. 22 Abs. 1 KEV nicht klar verständlich formuliert und sie machen auch dazu einen Formulierungsvorschlag.
6. Gebührenverordnung
6.1 Allgemeine Bemerkungen
12 Organisationen (BGS, SVMTRA, SVMTT, SDH, Medi, SWISSMEM, SCS, Hirslanden, LUKS, PH CH, ONCOSUISSE, KL CH) begrüssen die Vorlage und Kanton VD sowie 4 Organisationen (FSKB, SBmV, Infra, SWISSNUCLEAR) haben keine Bemerkungen. 7 Kantone (AI, SH, NW, BS, AG, UR, SO) und RK MZF und TRAS verzichten explizit auf eine Stellungnahme, 4 Kantone (FR, JU, TI, BL) haben keine Bemerkungen bzw. bekunden mangelnde Sachkenntnis und Kanton SZ geht von Akzeptanz aus.
2 Kantone (ZG, ZH) und SGSMP prophezeien Kostensteigerungen im Gesundheitswesen; sie möchten entweder eine genaue Begründung für die Erhöhungen (ZH, SGSMP) bzw. lehnen die Vorlage im Bereich Medizin ganz ab (ZG).
3 Organisationen (SGR, UKNUKBE, CENTREPATRONAL) kritisieren die Anpassungen und Neuerungen oder fordern mehr Transparenz, 3 Organisationen (FMH, SGV, SOH) lehnen die Vorlage ganz ab. SGV befürchtet, die Erhöhung würde für den Ausbau der Verwaltungsressourcen verwendet.
2 Organisationen (SRO, KSA) wollen keine Erhöhung, bis die Mehrkosten via Tarmed abgerechnet werden können.
VSMR befürchtet Mehrkosten für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, vermisst Regelungen für aufgefundene "herrenlose Quellen" und macht mehrere Anpassungsvorschläge.
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