Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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SGNM vermisst die Gebühr für die geplanten klinischen Audits, SIWF vermutet, die Erhöhungen würden zur Finanzierung der geplanten klinischen Audits verwendet.

SSO schlägt eine reduzierte Pauschalgebühr bei gleichzeitiger Installation mehrerer Anlagen vor, LUKS lehnt die Abstufung der Gebühren für Arztpraxen und Spitäler ab.

6.2 Stellungnahmen im Einzelnen

Art. 3 Gebührenpflicht

VSMR befürchtet Mehrkosten für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft und vermisst Regelungen für aufgefundene "herrenlose Quellen". Er sieht in Art. 3 die Gefahr, dass alle möglichen Folgekosten beim Auffinden "herrenloser Quellen" an die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft abgeschoben würden. Wichtig sei nicht nur eine finanzielle Entlastung bei den Entsorgungskosten potentieller Quellen, sondern auch der kostenlose Fachsupport von Spezialisten bei möglichen Störfällen aus den Restrisiken einer "potentiellen Exposition".

Art. 4 Gebührenfreiheit

Aus den unter Art. 3 geschilderten Gründen schlägt VSMR eine Ergänzung (Art. 4 Abs. 2) vor. VSMR beantragt eine Befreiung von den Gebühren für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft beim Auffinden herrenloser Quellen, insbesondere bei aussergewöhnlichen Risiken (Extremfällen), die durch "kritische herrenlose bewilligungspflichtige Quellen" verursacht würden.

Art. 5 Verzicht auf Gebührenerhebung

Abs. 1 Bst. a und b: VSMR beantragt die Möglichkeit eines Gebührenverzichts und macht einen Ergänzungsvorschlag für den Spezialfall "Auffinden herrenloser Quellen" durch die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft.

Abs. 2: VSMR wünscht, dass der Aufwand der bei der Bergung und Entsorgung „herrenloser bewilligungspflichtiger Quellen“ für die Abfall- und Recycling-Industrie entstehen werde, vom BAG getragen werden muss. Er weist darauf hin, dass diese Kosten nach Abschluss der Nachforschungen gezielt dem effektiven Verursacher abgewälzt werden müssen. VSMR stellt hier zudem die Frage nach der Verjährungsfrist.

CENTREPATRONAL findet den Begriff "Verzicht" nicht angebracht, da die Behörden zu einem späteren Zeitpunkt auf die Gebühr zurückkommen könnten. Es schlägt deshalb den Begriff "Aussetzen" ("Suspension") vor.

Art. 6 Gebührenbemessung

SSO begrüsst grundsätzlich die Einführung der All-in-one Gebühr. Sie fordert aber auch Ermessensspielraum gegen unten und schlägt die Möglichkeit einer reduzierten Pauschalgebühr bei der gleichzeitigen Installation mehrerer Anlagen vor. In diesen Fällen sei der Aufwand der Behörden für die Bewilligungserteilung kleiner.

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