Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht

MB fordert, dass für die Berechnung der LL-Werte für gasförmiges Tritium weniger konservative Szenarien zur Anwendung kommen als jene der IAEA, die zur Berechnung der LL-Werte für alle anderen Radionuklide in Anhang 3 verwendet werden.

Kanton BS kritisiert, dass nur die Dosiskoeffizienten der ICRP berücksichtigt werden und wünscht, dass auch die Daten der ECRR (europäischen Experten) berücksichtigt werden.

Die Kantone SH und SG verlangen, dass expliziter festgehalten wird, inwiefern das neue Verfahren der Freimessung (und insbesondere die neuen Freigrenzen) den Schutz von Mensch und Umwelt gesamthaft und im Einzelnen gegenüber der heutigen Praxis verbessert. Die Berechtigung des vorgeschlagenen neuen Systems hänge davon ab.

Die Mittelungsflächen in Anhang 3 Spalte 12 sollten gemäss 3 Organisationen (FS, ZWILAG, SWISSNUCLEAR) an die internationalen Empfehlungen für die Freigabe (IAEA, OECD/NEA) angepasst werden.

Anhang 4: Dosisgrössen und Methode für die Ermittlung der Strahlendosis

Keine inhaltlichen Rückmeldungen.

Anhang 5: Dosisfaktoren bei Personen aus der Bevölkerung

Kanton BS kritisiert, dass die verwendeten Dosiskoeffizienten nur auf den Publikationen der ICRP basieren. Die Meinung der europäischen Experten (European Committee on Radiation Risk, E-CRR) würde ungenügend berücksichtigt.

Anhang 6: Dosisfaktoren für Wolken- und Bodenstrahlung

3 Kantone (GL, SH, SG) und KVU fordern, die Dosisfaktoren in Anhang 6 in (Sv/h)/(Bq/m3) bzw. (Sv/h)/(Bq/m2) statt in (mSv/h)/(Bq/m3) bzw. (mSv/h)/(Bq/m2) anzugeben.

Anhang 7: Immissionsgrenzwerte

3 Kantone (SH, AG, UR) wünschen, dass dieser Anhang mit den zulässigen Höchstwerten für Radionuklide in Lebensmitteln ergänzt wird.

Der Kanton BS ist der Ansicht, dass die Differenzierung der Immissionsgrenzwerte nach 3 Altersklassen zu kompliziert ist. Die Grenzwerte für Kleinkinder sollten für alle Altersgruppen gelten.

SGSMP merkt an, dass die Senkung des Immissionsgrenzwertes für I-131 in öffentlich zugänglichen Gewässern nicht konsistent ist mit der kürzlich erfolgten Erhöhung der Dosislimite bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten aus dem Spital.

Wie bereits im entsprechenden Kapitel erwähnt, wünschen 5 Kantone (AI, AR, GL, SG, SH) und KVU zudem, dass neben den Formeln zur Berechnung die Werte für mehr Radionuklide (oder sogar für alle 800 Radionuklide von Anhang 3) in den Tabellen von Anhang 7 aufgeführt werden.

- 45 -