Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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Kanton ZG sieht die Erhöhungen allgemein als Kostentreiber im Gesundheitswesen und fordert, dass auf die Erhöhung der Gebühren für medizinische Anwender und Einrichtungen verzichtet wird.
Anhang: Pauschalen
SSO bemängelt, dass die Gebühr für ein dentales Röntgenkleingerät bis 70 kV (Ziffer 1.1) von CHF 200.00 auf CHF 400.00 erhöht werde. Dies entspreche einer Verdoppelung der bisherigen Gebühr (+100%) und sei unverhältnismässig. Diese Gebühr sei zu reduzieren und im Verhältnis auf CHF 240.00 (+20%) anzupassen.
LUKS bemängelt, dass die Bewilligungsgebühren für eine konventionelle Röntgenanlage sowie eine Anlage für Aufnahmen und Durchleuchtung in der Arztpraxis, Veterinärmedizin etc. gegenüber einem Spital oder Röntgeninstitut um je 300 CHF differierten. Diese Unterscheidung, die auch bei den CT der Veterinärmedizin, Rechtsmedizin etc. gemacht würde, hingegen bei den dentalen Röntgenkleingeräten nicht, sei nicht gerechtfertigt.
FHNW / IEBau fragt, ob die Gebühren für die Radonmessstellen einmalig seien oder alle 5 Jahre erhoben würden.
7. Dosimetrieverordnung
7.1 Allgemeine Bemerkungen
11 Kantone (AI, SH, NW, BS, AG, ZG, UR, BL, FR, JU, TI), 7 Organisationen (SIWF, SWISSMEM, FSKB, SBmV, VSMR, SDH, TRAS) und RK MZF verzichten auf eine Stellungnahme oder haben keine Anmerkungen.
CHIROSUISSE unterstreicht die Notwendigkeit der Anpassungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, während FS die neuen Nukliddatenblätter begrüsst.
SBV TOA und SVMTT begrüssen die Senkung des Grenzwertes für die Augenlinse. KSA findet die Präzisierungen der zu dosimetrierenden Personen sinnvoll.
3 Organisationen (IRA, HUG, Hirslanden) fordern eine Überarbeitung der Bestimmungen zur Augenlinsendosis.
5 Organisationen (SGNM, SGRRC, UKNUKBE, HUG, IRA) kritisieren die Einführung eines Korrekturfaktors von 5 für die Extremitätendosimetrie bei der Handhabung offener Quellen.
Kanton SH stellt durch die neuen Regelungen zur Doppeldosimetrie einen erhöhten Aufwand für den Strahlenschutzsachverständigen im Spital fest.
2 Kantone (ZH, BE) bemerken, es sei unklar, ob die Dosimeter von verpflichteten Personen ebenfalls kalibriert werden müssen.
CENTREPATRONAL befürchtet eine Steigerung des administrativen Aufwandes und der Kosten durch neue Regelungen in der Dosimetrie (z.B. Tragen eines zweiten Dosimeters). Diese Kostensteigerung hält CENTREPATRONAL für nicht gerechtfertigt.
4 Organisationen (DOSILAB, PEDOS, XDOS, Hirslanden) sprechen sich gegen eine 3-monatige Dosimetrie für B-Worker aus.
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