Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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Anhang 12: Dosisermittlung als Folge einer Radonexposition
CERN weist auf eine falsch berechnete effektive Folgedosis beim Gleichgewichtsfaktor F=0.8 hin.
Anhang 15: Nuklidspezifische Datenblätter
IRA und FS schlagen kleinere Korrekturen und Ergänzungen in den Nukliddatenblättern vor.
8. Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung
8.1 Allgemeine Bemerkungen
9 Kantone (AG, BS, BL, SH, SO, UR, SZ, TI, VD), RK MZF und 7 Organisationen (ARAM, FS, IRA, KSA, KSW, MB, USZ) begrüssen die Verordnungsrevision. Sie stellen fest, dass mit dieser Revision eine Verbesserung erreicht wird.
2 Kantone (AI, NW) und TRAS verzichten auf eine inhaltliche Stellungnahme.
Kanton ZG und 6 Organisationen (BGS, Medi, SGNM, SIWF, SVDH, SVMTRA) wünschen mehr Klarheit zwischen Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Fortbildungsinhalten. 5 Organisationen (KSGR, SGNM, SVDH, UKNUKBE, UMS) geben zur Kenntnis, dass die verwendeten Begriffe durch das MedBG klar definiert seien und empfehlen, die Begriffe einheitlich zu verwenden. Kanton VD und IRA wünschen die Verwendung des Begriffes „Lektionen“ anstatt "Stunden".
SOH erachtet die kontinuierliche Weiterbildung als sinnvoll und schlägt vor, dass das BAG selbst entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen zu Neuerungen im Strahlenschutz anbieten soll. HUG wünscht eine Präzisierung des Bedarfs der Ausbildung und der bestehenden Weiterbildung, inklusive Informationen über die bestehenden Ausbildungszentren (z.B. in einer Richtlinie). CP ist der Auffassung, dass die Forderung der Weiterbildung auf gewisse Personengruppen beschränkt werden soll und stellt in Frage, ob der Bedarf einer Weiterbildungsverpflichtung vorhanden sei. Kanton ZH und UMS geben zur Kenntnis, dass es keine Anzeichen gebe, dass ganze Berufsgruppen den Anschluss an die aktuellen Entwicklungen verpassen. Kanton SZ erachtet den Umfang der Weiterbildung im Bereich Bevölkerungsschutz als zu gering und schlägt vor, diesen zu erhöhen oder die Periodizität zu verringern. 2 Organisationen (SBV TOA, SVMTT) erachten die Pflicht, sich weiter zu bilden als äusserst wichtig. Sie schlagen vor, dass auch interne Kurse als Weiterbildung gelten sollen. ARAM begrüsst den Vorschlag der obligatorischen Ausbildung im Strahlenschutz alle fünf Jahre für medizinische Praxisassistenten.
SGV wünscht eine Entschlackung des Revisionsentwurfs, dies weil die vorgeschlagenen Vorgaben (insbesondere im Bereich der Anhänge) viel zu detailliert seien und so nicht unterstützt werden können. KSGR empfindet der Detaillierungsgrad in den Tabellen als viel zu ausführlich, ein solches System sei viel zu starr und unflexibel.
3 Organisationen (SGSMP, ARAM, UMS) geben zur Kenntnis, dass der Nachweis und die Administration von Weiterbildungen im Allgemeinen für einige medizinische Ausbildungen in der vorgeschlagenen Form enorm seien und zu Zusatzkosten führen würden, für welche die Finanzierung ungeklärt ist. CLRP wünscht, dass der Bund bei den Kosten der Grundausbildung einen Beitrag an die Gemeinden leistet. 9 Kantone (AG, BL, BS, SO, SH, SZ, TI, UR, VS) und RK MZF geben zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Bedingungen aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit und der
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