Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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4 Organisationen (BGS, Medi, SVMTRA, SVMTT) begrüssen Art. 9, weil dieser eine Vereinfachung darstelle. FS ist der Meinung, dass sich Art. 9 Abs. 1 auf Art. 19 Abs. 2 der StSV beziehe und nicht auf Art. 18 StSV.

3. Abschnitt: Übrige Bestimmungen

6 Organisationen (BGS, SVMTRA, SVMTT, SDH, Medi, Hirslanden) wünschen eine Festlegung der maximal akkumulierbaren Strahlendosis für die schulische Ausbildung.

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

IBH schlägt vor, die neuen Bestimmungen rascher umzusetzen (zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung).

Anhang 1: Ärztinnen, Ärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten

Kanton SO und GST schlagen vor Tierärzte resp. SSO Zahnärzte im Titel "Ärztinnen, Ärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren" aufzunehmen.

2 Kantone (SH, SO) stellen fest, dass bei den notwendigen Ausbildungen die ausländischen Diplome mit Gleichwertigkeitsanerkennung nicht erwähnt werden und wünschen eine entsprechende Anpassung.

3 Organisationen (KSA, KSW, USZ) bitten um eine Umformulierung der erlaubten Tätigkeiten beim Anwendungsbereich der Radio-Onkologie (MA1) analog zur Begriffsbestimmung „Bedienungspersonal“ in der Beschleunigerverordnung.

4 Organisationen (KSGR, SGRRC, UKNUKBE, SGNM) beantragen die folgende Ergänzung der erlaubten Tätigkeiten im Anwendungsbereich Nuklearmedizin (MA3): Bedienung aller Anlagen für diagnostische Anwendungen und Durchleuchtung (Radiosynoviorthese) im Hoch-, Mittel- und Niedrigdosisbereich.

SGR empfiehlt, den Einsatz von digitalen Volumentomografen (DVT) in den Anwendungsbereichen Oto-Rhino-Laryngologie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MA9), Zahnmedizin (MA11) und Zahnmedizin mit erweiterten diagnostischen Anwendungen (MA12) auf den Niedrigdosisbereich zu begrenzen.

SIWF würde es begrüssen, wenn Hoch-, Mittel- und Niedrigdosisbereiche besser definiert würden.

Tabelle 2: Kompetenzen

4 Organisationen (KSGR, SGRRC, UKNUKBE, SGNM) bitten um Ergänzung der Kompetenzen beim Anwendungsbereich Nuklearmedizin (MA3): Material gesetzeskonform freimessen.

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