Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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Beschleunigerverordnung (BeV). KSGR wünscht bei der notwendigen Ausbildung im Anwendungsbereich Medizinphysik (MP1), dass „Bachelor in Physik“ gestrichen wird. Als Ergänzung wünscht KSGR „Anerkannte Ausbildung in Medizinphysik oder gleichwertiges ausländisches Äquivalent“ anstatt "Fachanerkennung der schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik".
3 Organisationen (USZ, KSA, KSW) beantragen eine Trennung der MTRAs (MP2 und MP3). Eine stärkere Differenzierung und Spezialisierung sei dringend angeraten. 2 Kantone (SH, VD) und 8 Organisationen (BGS, Hirslanden, KSGR, SGNM, SVMTRA, SVMTT, UKNUKBE, UMS) geben zur Kenntnis, dass die Ausbildungen für MTRA (MP2 und MP3) identisch seien und es keinen Grund für verschiedene Profile gebe. KSSG erachtet es als unnötig, alle MTRAs, die in der nuklearmedizinischen Routine arbeiten, mit grossem zeitlichem und finanziellem Aufwand als Strahlenschutzsachverständige auszubilden. Kanton ZH und 9 Organisationen (Medi, KSA, KSW, SGSMP, SGRRC, SGNM, UMS, USZ, UKNUKBE) schlagen vor, die erlaubten Tätigkeiten der Anwendungsbereiche für MTRAs (MP2 und MP3) zu ergänzen: unter der Verantwortung eines Medizinphysikers sollen Qualitätssicherungen durchgeführt werden können. 3 Organisationen (BGS, SVMTRA, SVMTT) fordern für den Anwendungsbereich MTRA (MP2) eine ersatzlose Streichung der ersten Aufzählung der erlaubten Tätigkeiten. Diese Aufzählung setze den Berufsstand unnötig herab. 3 Organisationen (KSA, KSW, USZ) wünschen für das Bedienungspersonal eine einheitliche Anpassung an die Regelungen der Beschleunigerverordnung.
3 Organisationen (SVMTT, SBV TOA, LUKS) begrüssen es, dass die dipl. Fachpersonen Operationstechnik HF (MP4) aufgeführt werden. Sie würden es auch begrüssen, wenn festgelegt würde, welche Berufe in den verschiedenen Krankenanstalten direkt im OP mit ionisierenden Strahlen umgehen dürfen. Die Organisation HFP OP befürwortet, dass es für das diplomierte Operationsfachpersonal (MP4) eine anerkannte Strahlenschutzausbildung geben wird. Sie erachten es als nicht sinnvoll und möglich die Strahlenschutzkompetenz im geplanten Umfang in die bestehende Grundausbildung oder Weiterbildung zu integrieren. 2 Organisationen (HFP OP und FS) wünschen für den Anwendungsbereich Fachpersonal Operationstechnik (MP4) nicht nur die Vorbereitung als erlaubte Tätigkeit, sondern auch die Bedienung von durchleuchtungsgestützten Anlagen, unter Verantwortung eines entsprechenden sachverständigen Arztes.
2 Organisationen (SVMTRA, SVMTT) erachten es als vertretbar, dass die Dentalhygieniker (MP10) neu digitale Volumentomographien durchführen dürfen. Allerdings sollten dann auch die Anzahl Ausbildungsstunden (Tabelle 3) entsprechend ansteigen. SDH fordert für der Anwendungsbereich Dentalhygieniker (MP10) die Möglichkeit, den Sachverstand zu erwerben und somit soll auch eine Anpassung analog zur Zahnmedizin (MA11) bei den Kompetenzen erfolgen.
Tabelle 2: Kompetenzen
5 Organisationen (LUKS, KSGR, SGRRC, SGNM, UKNUKBE) wünschen, dass die Kompetenz „Optimales therapeutisches oder diagnostisches Verfahren wählen“ gestrichen wird.
LUKS erwähnt, dass Ärzte von verschiedenen Seiten bei der Wahl eines neuen Gerätes beraten werden: Medizinphysik, IT, MTR etc. Diese Kompetenz gehöre nicht in eine Ausbildungsverordnung für den Strahlenschutz.
4 Organisationen (BGS, Medi, SVMTRA, SVMTT) fordern auf Grund der identischen Ausbildung der MTRA (MP2 und MP3) einen Abgleich der Kompetenzen.
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