Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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Tabelle 3: Aus- und Weiterbildungsinhalte und -umfang
5 Organisationen (BGS, Medi, SVMTRA, SVMTT, SDH) fordern für den Anwendungsbereich Radio-Onkologie (MA1) betreffend den berufsspezifischen Aufnahmetechniken im Hochdosisbereich mit CT und Mammographie zumindest Grundkenntnisse (2). 6 Organisationen (BGS, KSGR, Medi, SVMTRA, SVMTT, SDH) fordern für den Anwendungsbereich Nuklearmedizin (MA3) eine Ergänzung der Ausbildungsinhalte betreffend den berufsspezifischen Aufnahmetechniken im Hochdosisbereich: mit CT und Durchleuchtung.
2 Organisationen (BGS, Medi) empfinden die empfohlene Ausbildungsdauer von MA5-MA14 als viel zu tief angesetzt und wünschen eine entsprechende Anpassung. Hirslanden will die Definition minimaler Anforderungen an die Inhalte der Weiterbildung.
GST schlägt für den Aus- und Weiterbildungsumfang ein System mit Bildungspunkten als Nachweis vor. Für den Anwendungsbereich Tiermedizin (MA13 und MA15) schlagen sie vor, die Anforderungen von Strahlenmessungen für Sachverständige, Patienteninformationen und Berücksichtigung der Patientendosen zu streichen und die Rechtfertigung von Untersuchungen/Therapieverfahren und berufsspezifischen Aufnahmetechniken im Niedrig-, mittleren- und Hochdosisbereich hinzuzufügen.
Anhang 2: Medizinalberufe (ausser Ärztinnen, Ärzte, Chiropraktorinnen, Chiropraktoren) und Handel in der Medizin Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
Kanton ZH und UMS geben zur Kenntnis, dass die Verwendung des Begriffs der Medizinalberufe in der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung nicht den rechtlich klaren Begrifflichkeiten gemäss MedBG entspreche.
SGSMP ist sich der Problematik bewusst, dass die Medizinphysik-Ausbildung derzeit nicht zu einem Eidgenössischen Diplom führe. Ein Lösungsvorschlag werde zurzeit zwischen Vertretern des BAG und SGSMP besprochen. SGSMP hält es für wichtig, dass heute tätige Medizinphysiker mit Fachanerkennung SGSMP nicht nochmals eine Fachanerkennung oder dergleichen absolvieren müssen und ist der Meinung, dass für die Kompetenzen in der Radio-Onkologie auch die entsprechende Fachanerkennung vorhanden sein muss. SGSMP schlägt vor, die Periodizität der Weiterbildung an die SGSMP-Fachanerkennungs-Kriterien für die kontinuierliche Fortbildung anzupassen und zu synchronisieren.
5 Organisationen (KSGR, SGRRC, SGNM, SVDH, UKNUKBE) empfinden es als nicht zulässig, dass eine privatrechtliche Organisation, namentlich die Fachgesellschaft SGSMP, Regeln für die Anerkennung von Medizinphysiker selber aufstellt, Prüfungen abnimmt und keine Rechtsmittel anbietet. Mit der Unterstellung des Medizinphysikers unter die Medizinalberufe, solle die Zuständigkeit neu bei MEBEKO liegen. SRO schlägt vor, die Fachanerkennung der SGSMP zu streichen. Hirslanden wünscht, dass der Nachweis der fachlichen Qualifikation als Medizinphysiker (MP1) mittels einer nationalen Fachkunde, Berufungen und Fachanerkennungen von Medizinisch-Physikalischen-Fachgesellschaften stattfindet. Hirslanden beantragt, dass das BAG die Bescheinigung der Fachkunden und Fachanerkennungen übernimmt und ist der Meinung, dass die Entscheidung in der Verantwortung der Behörde liegen soll und nicht bei einem Verein. 4 Organisationen (SGSMP, UKNUKBE, KSA, KSW) wünschen Anpassungen bei den erlaubten Tätigkeiten im Anwendungsbereich Medizinphysik (MP1). Sie wünschen eine Anpassung an die Regelungen der
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