Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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Kanton JU und die Organisation UKNUKBE begrüssen die Möglichkeit des Einbezugs von Medizinphysikern (MP1) für die Weiterbildung.

Die Organisation HFP OP wünscht, dass die Kompetenz „ Andere Personen im strahlenschutzgerechten Verhalten aus- und weiterbilden“ bei der Berufsgruppe diplomierte Operationsfachperson (MP4) aufgenommen wird.

2 Organisationen (SVMTT, SDH) wünschen einen Abgleich der Kompetenzen analog zur Zahnmedizin (MA11) und dass eine zweite Kolonne für den Anwendungsbereich Dentalhygieniker (MP10) geschaffen wird (analog zu medizinische Praxisassistent (MP5 und MP6), wenn sie die Funktion der Sachverständigen erhalten können.

Tabelle 3: Aus- und Weiterbildungsinhalte und -umfang

3 Organisationen (SDH, SVMTRA, SVMTT) fordern für die Anwendungsbereiche Dentalassistent (MP8 und MP9) und Dentalhygieniker (MP10) zusätzliche Ausbildungsstunden, ansonsten dürfen zusätzlichen Kompetenzen (DVT und OPG) nicht verliehen werden.

4 Organisationen (BGS, Medi, SVMTRA, SVMTT) geben zur Kenntnis, dass bei den Anwendungsbereichen Fachpersonal Operationstechnik (MP4) und Dentalassistent (MP9) die praktische Ausbildung im Rahmen des eidg. Diploms erfolge.

4 Organisationen (BGS, Medi, SVMTRA, SVMTT) schlagen vor, für den Anwendungsbereich MTRA in der Nuklearmedizin (MP3) nur Ausbildungsinhalte aufzulisten, die mit dem Sachverstand zusätzlich zum Anwendungsbereich MTRA (MP2) noch erlernt werden sollten. LUKS fordert für die Anwendungsbereiche MTRA (MP2 und MP3) und medizinische Praxisassistent (MP5) Änderungen in den Taxonomien der Weiterbildungsinhalte bei unterschiedlichen Punkten.

Anhang 3: Tätigkeiten im Bereich Kernanlagen Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten

2 Organisationen (FS, SWISSNUCLEAR) stellen fest, dass die erlaubten Tätigkeiten für die Anwendungsbereiche Strahlenschutztechniker (K2) und Strahlenschutzfachkräfte (K3) vertauscht wurden.

Tabelle 2: Kompetenzen

SWISSNUCLEAR gibt zur Kenntnis, dass die Kompetenz „Störfälle bewältigen und beurteilen, ob Spezialisten hinzugezogen werden müssen“ nur zum Anwendungsbereich Sachverständige für Kernanlagen (K1) und Strahlenschutztechniker (K2) gehöre und nicht zum Anwendungsbereich Strahlenschutzfachkräfte (K3)

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