Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Zustimmung mit Vorbehalt
Economiesuisse erachtet ein preisliches Anreizsystem als effizienter als Fördermassnah- men, kann der Vorlage aber nur zustimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (i) Die heutigen Subventionen müssen mit der Einführung von Lenkungsabgaben rasch und vollständig abgebaut werden. (ii) Die Erträge aus Lenkungsabgaben müssen vollständig und direkt an Haushalte und Unternehmen zurückverteilt werden. (iii) Die Ausgestaltung des Klima und Energielenkungssystems muss in Abstimmung mit der internationalen Entwicklung erfolgen, um eine asymmetrische wirtschaftliche Belastung zum Nachteil der Schweizer Unternehmen zu vermeiden. (iv) Lässt sich eine asymmetrische Belastung nicht vermeiden, muss allen Unternehmen die Möglichkeit offen stehen, sich mit Zielver- einbarungen von der Abgabe zu befreien. (v) Die Lenkungsabgabe darf nicht zu einer Werkplatzsteuer werden, weshalb die Rückverteilung branchengerecht erfolgen muss. (vi) Die bestehende fiskalische Belastung von Treibstoffen muss berücksichtigt werden. Was die Stromabgabe anbelangt, so schlägt economiesuisse keine Abgabe auf den Verbrauch, sondern auf dem CO –Gehalt der Elektrizität aus fossilen Quellen vor.
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Swissmem unterstützt den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem, lehnt aber den vorgeschlagenen Verfassungsartikel ab. Für die Zustimmung zu einer solchen Vorlage müssten verschiedene Bedingungen erfüllt sein: (i) eine Abstimmung mit den Entwicklungen im Ausland, insbesondere der EU; (ii) ein sukzessiver und rascher Abbau des Fördersystems; (iii) die Gleichbehandlung von Brenn- und Treibstoffen; (iv) eine wirk- same Entlastung jener Unternehmen, die durch die Abgabe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden; (v) eine haushalts- und fiskalquotenneutrale Ausgestaltung (vollständige Rückverteilung und keine Zweckbindung). Hingegen begrüsst Swissmem, dass der Wechsel durch die Verankerung in der Verfassung demokratisch legitimiert werden soll.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die geplante Verfassungsbe- stimmung grundsätzlich, sofern die Rückverteilung der Erträge sozialverträglich erfolgt (Pro-Kopf-Rückverteilung). Zudem fordert der SGB eine nach Produktionsweise differen- zierte Abgabe auf Strom.
Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) würde einem Energielen- kungssystem zustimmen, das einen wirtschaftsfreundlichen Befreiungsmechanismus enthält und die internationale Ausrichtung berücksichtigt. Sie bedauert, dass die Fördermassnahmen nicht rascher abgeschafft werden. Die Abgaben sollten theoretisch alle nicht erneuerbaren Energien umfassen; die Akzeptanz für eine Abgabe auf Treibstoffen ist laut IG DHS jedoch gering.
Ablehnung
Das Centre Patronal (CP) ist skeptisch gegenüber der Wahrscheinlichkeit tragbarer Kos- ten für den Wirtschaftsstandort Schweiz, der Energieverbrauchsziele und insbesondere des Stroms. Die Vorlage käme einer Blankovollmacht an den Bundesrat gleich, der über zu viel Entscheidungsfreiheit verfügen würde. Die Vorlage wird deshalb abgelehnt. Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem sei wegen einer zu langen Übergangsfrist insbesondere bei der KEV sehr relativ. Ausserdem fehle es an Transparenz und der Koordination der KELS- und der NAF-Vorlage.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt die Vorlage wegen der damit verbun- denen Mehrkosten für die KMU ab. Seiner Ansicht nach würde der sekundäre Sektor mit der Einführung eines Lenkungssystems doppelt benachteiligt; zum einen wegen der zusätzlichen Abgaben auf den Produktionsfaktoren und zum andern durch eine Rückverteilung der Erträge im Verhältnis zur Lohnmasse und somit einer Benachteiligung ge-