Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

genüber dem tertiären Sektor. Ausserdem gebe die Vorlage dem Gesetzgeber zu viel Handlungsspielraum. Der SGV würde ein Lenkungssystem befürworten, mit dem die Unternehmen sich nach einem konkreten Energieeffizienz- und Treibhausgasreduktionsziel engagieren können.

Die Fédération des entreprises romandes (FER) betont das Interesse an einem Übergang vom Förder- zumem Lenkungssystem, erachtet aber die vorgelegten Vorschläge als ungeeignet. Ein Alleingang der Schweiz im Energiebereich sei nicht sinnvoll, die Koordination mit anderen Staaten zwingend. Die FER stellt sich gegen einen massiven Anstieg der Energiepreise. Ihres Erachtens müssten die wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Vorhabens insbesondere auf die Mieter und die KMU besser abgeklärt werden. Ausser- dem ist die FER gegen eine zu lange Übergangsfrist mit dem Parallelbetrieb zweier Systeme.

Die Fédération romande immobilière (FRI) und die Union suisse des professionnels de l’immobilier (USPI) lehnen die Vorlage ab, da die Lenkungsabgaben zu viel Mehraufwand für die Eigentümer führen und sich negativ auf das Wohneigentum in der Schweiz auswirken würden. Beide Verbände lehnen die Abschaffung des Gebäudeprogramms ab. Die USPI möchte sogar den gesamten Ertrag der CO –Abgabe für Reduktionsmassnah-

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men in den Gebäuden einsetzen.

Der Schweizer Tourismusverband (STV) lehnt die Lenkungsabgaben insbesondere auf Treibstoffen ab und möchte die bestehenden Fördermassnahmen beibehalten, welche die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung im Tourismusbereich ermöglichen. Die vorgeschlagenen Abgaben würden einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der internationalen Konkurrenz darstellen, welcher der Schweizer Tourismus seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses vermehrt ausgesetzt sei. Der STV lehnt auch die vorgeschlagene Ver- fassungsänderung ab, da die Klimaziele nach 2020 noch nicht feststünden. Wünschenswert wäre seines Erachtens jedoch, dass der Bund im Rahmen einer Gesetzesvorlage eine konkrete Ausgestaltung des Lenkungssystems vorlegen würde.

GastroSuisse lehnt Markteingriffe ab. Man sei sich der Bedeutung einer intakten Umwelt für die Branche insbesondere in den Berg- und Tourismusgebieten bewusst, befürworte aber freiwillige Massnahmen anstelle von Lenkungsabgaben. Insbesondere beim Strom würden Lenkungsabgaben einen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Ausserdem sei die Vorlage insofern verfrüht, als das erste Paket der ES 2050 noch nicht geschnürt sei.

Hotelleriesuisse lehnt die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen ab. Obwohl dem Grundsatz gegenüber positiv eingestellt, erachtet der Verband eine verfassungsrechtliche Verankerung als unnötig. Vielmehr sei im Rahmen einer Gesetzesvorlage eine konkrete Ausgestaltung des Lenkungssystems vorzulegen. Ausserdem fürchtet er um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbranche. Ein Lenkungssystem müsste vernünftig und wirtschaftlich zumutbar ausgestaltet sein und Ausnahmeregelungen für Branchen wie die Hotellerie vorsehen, die in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch die Abgaben gefährdet seien.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) lehnt die vorgeschlagene Verfassungsbe- stimmung ab. Der Wechsel vom Förder- zu einem Lenkungssystem sei weder im Umfang, in der Abgabenhöhe noch der Staffelung verlässlich abschätzbar. Angesichts der finan- ziellen Implikationen sei eine solche verfassungsrechtliche «Blackbox» nicht zu verantworten. Zudem sei das Vorgehen nicht mit der ES 2050 koordiniert. Ausserdem bestehe bei hohen Abgaben das Problem der Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Ausland.