Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

StWZ Energie AG stimmt der Stossrichtung des Dossiers zu. Die Lenkungsabgabe müssen aber unter Berücksichtigung der internationalen energiepolitischen Entwicklung festgelegt werden. Insbesondere müsse die Anbindung des Schweizer Systems für den Emissionshandel an dasjenige der Europäischen Union sichergestellt sein.

Swisselectric, die Organisation der schweizerischen Stromverbundunternehmen, begrüsst im Grundsatz den vorgeschlagenen Wechsel, will aber keine Stromabgabe. Durch die allgemeine Formulierung der Ziele sei die Einführung einer Abgabe auf den einzelnen Energieträgern separat möglich, was nicht akzeptierbar sei. Swisselectric befürwortet eine Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffen und ist für die Abschaffung der KEV, sobald die Klimaabgaben eingeführt sind.

Der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) unterstützt das Lenkungssystem unter folgenden Bedingungen: (i) den Ausstieg aus der Kernenergie demokratisch legiti- mieren; (ii) kein Alleingang der Schweiz mit negativen Folgen für die Wirtschaft; (iii) keine zusätzlichen Kosten durch die Administration.

Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) ist gegenüber der Vorlage eher po- sitiv eingestellt, äussert aber Vorbehalte. Theoretisch sei zwar ein Lenkungssystem einem Fördersystem vorzuziehen. Der VSG bezweifelt aber, ob ein Lenkungssystem zweckmässig umsetzbar ist. Der vorgelegte Entwurf mit lediglich einem Verfassungsartikel ohne detaillierte Umsetzungsgesetze bestätige und verstärke seine Vorbehalte. In den als Beispiele genannten Kombinationen sei eine unzulässige Diskriminierung einzelner Energieträger (namentlich Brennstoffe gegenüber Strom) zu erkennen. Bei der Ausgestaltung des Lenkungssystems sei den externen Effekten Rechnung zu tragen.

Die Westschweizer Gastransport- und Versorgungsgesellschaft Gaznat AG ist nicht grundsätzlich gegen den vorgeschlagenen Übergang. Die Klima- und Stromabgaben müssten aber EU-kompatibel sein, um Auslagerungen zu verhindern. Die Gaznat AG hat Bedenken wegen der Belastung durch die Abgaben zusätzlich zur Frankenstärke und schlägt deshalb vor, diese auf einen Devisenkorb abzustützen.

Für Swisspower AG, eine Unternehmensgruppe aus verschiedenen Stadtwerken, muss eine Lenkungsabgabe auf Energieträgern auch unter Berücksichtigung der internationalen energiepolitischen Entwicklungen festgelegt werden. Insbesondere müsse eine Anbindung des Schweizer Systems für den Emissionshandel an dasjenige der EU sichergestellt sein. Swisspower spricht sich für eine möglichst kurze Übergangszeit und den sofortigen Stopp von Förderzusagen aus.

Swiss Textiles zieht ein Lenkungssystem einem Fördersystem vor. Es sei an der Zeit, beim privaten Konsum anzusetzen, was auch den Einbezug der Treibstoffe bedinge. Eine Stromabgabe wird hingegen abgelehnt, da die Preiselastizität beim Konsumenten zu gering sei, um eine Lenkungswirkung zu erzeugen. Ausserdem dürfe es nicht sein, dass das Lenkungssystem zum Ende der Industrie in der Schweiz führe.

Die Gruppe Grosser Stromkunden (GGS) betont, gemäss Theorie seien Lenkungsabgaben ein effizientes Instrument, in der Praxis jedoch aufgrund der politischen und wirtschaft- lichen Realitäten schwer umsetzbar. Die GGS lehnt eine Stromabgabe ab, da dort zum einen die Preiselastizität verbraucherseitig gering sei und zum andern eine Abgabe auch nicht den Ausbau von erneuerbaren Energien fördere, was hingegen bei einem Quotenmodell der Fall wäre. Die KEV, die von Anfang an als Anschubfinanzierung konzipiert worden sei, soll ihres Erachtens abgeschafft werden.