Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

Für SwissElectricity AG, die Gruppe der grossen Verbraucher in der Westschweiz, ist eine Verfassungsänderung, selbst wenn sie lobenswert ist, schwer zu befürworten ohne die Details der Umsetzung zu kennen, insbesondere in Anbetracht der unsicheren Wirtschaftslage (Frankenstärke und Unsicherheit nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative). Sie wünscht ein weniger restriktives Befreiungssystem und schlägt beispielsweise eine Belastung importierter, den Schweizer Klimaabgaben nicht unterstellter Produkte vor. Ihres Erachtens würde die Vorlage zu einer starken Benachteiligung der grossen Energieverbraucher führen und ein Risiko für Auslagerungen oder Schliessungen von Industriebetrieben darstellen. SwissElectricity fordert eine Abstimmung der Schweizer Abgaben mit denjenigen Europas.

Die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) spricht sich grundsätzlich für die Vorlage aus, fordert aber die Weiterführung der Förderung. Ihres Erachtens ist ein Lenkungssystem umso effektiver, je mehr es mit einer Förderung der Energieeffizienz und des Ausbaus erneuerbarer Energien zusammenwirkt. Ausserdem seien die Treibstoffe einzubeziehen, und dies nicht nur proforma, sowie die Stromabgabe differenziert auszugestalten.

Swisscleantech begrüsst die Vorlage im Grundsatz, ist jedoch kritisch. Sie unterstützt Lenkungsabgaben (auf Brennstoffen, Treibstoffen und eine differenzierte Stromabgabe), ist aber ebenfalls für die Beibehaltung der Förderung – um den richtigen Mix zu finden. Deshalb solle die Übergangsbestimmung gestrichen werden.

Suisse Eole befürwortet grundsätzlich die Einführung einer Klima- und Energielenkungssystems (inkl. Treibstoffe und mit differenzierter Stromabgabe). Das Lenkungssystem in der vorgeschlagenen Form sei aber nicht geeignet, um die KEV vollständig zu ersetzen, weshalb der Übergang nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen müsse, sofern die Ziele für erneuerbare Energien und für die Energieeffizienz eingehalten würden.

Swissolar und die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) stimmen im Grundsatz zu, dass Lenkungsabgaben zur Korrektur der heutigen Marktverzerrungen beitragen. Sie können die Vorlage in der heutigen Form aber nicht unterstützen, da sie gravierende Mängel aufweise. Es sei nicht absehbar, dass ein vollständiger Übergang zu einem Lenkungssystem wirklich machbar und sinnvoll sei. Sie befürworten eine Kombination verschiedener Instrumente und die Verlängerung der Fördermassnahmen und lehnen die Abschaffung der KEV dezidiert ab.

Die Genossenschaft Ökostrom Schweiz, der Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasanlagenbetreiber, kann den Argumenten bezüglich der Effizienz eines Lenkungssystems grundsätzlich folgen. Jedoch sei es mit einem solchen System nicht möglich, einen Tech- nologiewandel oder eine Verbrauchsreduktion zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund sei auf eine Lenkungsabgabe beim Strom zu verzichten und die KEV beizubehalten.

Der Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB) befürwortet die Einführung eines Lenkungssystems unter gewissen Bedingungen. Zum einen seien alle Energieträger einzubeziehen. Zum andern brauche es eine differenzierte Stromabgabe und, falls dies nicht möglich sei, eine Weiterführung der Förderung von erneuerbarem Strom.

Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) und die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E halten Lenkungsabgaben für ein wichtiges Instrument. Um die Klima- und Energieziele zu erreichen, brauche es aber eine Kombination von Instrumenten (Regulierung, Förderung, Abgaben, eigentumsrechtliche Massnahmen). Bei den Lenkungsabgaben fordern sie eine breite Bemessungsgrundlage, welche insbesondere die Mobilität umfasst.