Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Der Schweizer Bauernverband (SBV) lehnt die Vorlage ab. Seines Erachtens bestehen erhebliche Zweifel an der Machbarkeit eines solchen Systems, das negative Effekte auf die Landwirtschaft hätte und deren internationale Konkurrenzfähigkeit schwächen würde. Zudem würden durch die regressive Wirkung Landwirte mit geringem Einkommen und Betriebe mit hohem Energie- und Treibstoffverbrauch stark getroffen. Die Schweizer Landwirtschaft sei bereit, ihren Teil an der Erreichung der Energie- und Klimaziele zu leisten, und tue dies bereits heute (Projekt AgroCleantech, usw.). Für den Fall der Annahme der Vorlage fordert der Bauernverband, den Sektor Landwirtschaft auszunehmen.
Zustimmung
Travail.Suisse befürwortet grundsätzlich den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem. Es sei aber genügend Zeit vorzusehen (Ende Gebäudeprogramm 2025 verfrüht) und parallel müssten auch Vorschriften gelten. Der Verfassungsartikel sei zu allgemein formuliert, die Umsetzung zu unsicher (z.B. differenzierte Abgabe für erneuerbare Energie erwünscht). Ausserdem sei von Anfang an eine Treibstoffabgabe zu erheben.
3.4 Energiewirtschaft und energiepolitische Organisationen
Die Mehrheit dieser Gruppe stimmt der Vorlage nur zu, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Beispielsweise wünschen die meisten Organisationen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien die Weiterführung der Förderung, insbesondere der KEV, und eine differenzierte Stromabgabe. Mehrere Akteure sind gegen die Stromabgabe, um die Industrie nicht zu benachteiligen oder fordern eine internationale Koordination. Diese Mehrheit besteht aus folgenden Akteuren: AES, Groupe E AG, Axpo Holding AG, StWZ Energie AG, Swisselectric, DSV, VSG, Gaznat AG, Swisspower AG, Swiss Textiles, GGS, SwissElectricity AG, AEE, Swisscleantech, Suisse Eole, Swissolar, SSES, Genossenschaft Ökostrom Schweiz, ISKB, SES, S.A.F.E., ECS Schweiz, Energieforum Schweiz. Eine Min- derheit befürwortet die Vorlage. Es sind dies: ewz, IWB, Verband Aargauischer Stromversorger, Swissgrid AG, regioGrid, ISOLSUISSE, Alpiq EcoServices AG, Suissetec, VFS. Diese Akteure begrüssen die Gleichbehandlung aller Energieträger und die Investitionsanreize. Eine Gruppe schliesslich lehnt die Vorlage hauptsächlich wegen der zu starken Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch die Lenkungsabgaben ab: IGEB, UP, Cemsuisse, AVES, und AVES Regionalgruppe Pfannenstil, Energieforum Nordwestschweiz, InfraWatt, ECO SWISS, scienceindustries.
Zustimmung mit Vorbehalt
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) befürwortet das Prinzip der Lenkungsabgaben, wobei gewisse Anforderungen erfüllt sein müssten. (i) Alle nicht erneuerbaren Energieträger inkl. Treibstoffe sind einheitlich auf ihrem CO2–Gehalt zu besteuern (ii) Die Lenkungsabgabe ist bei den Endverbrauchern auf der verbrauchten Energie zu erheben. (iii) Mit dem Zeitpunkt der Einführung eines Lenkungssystems sind die Fördersysteme abzulösen. (iv) Lenkungsabgaben sind vollständig an die Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung rückzuverteilen. Die Groupe E AG ist im Grundsatz für den Wechsel zu Lenkungsabgaben, insofern es sich um Marktinstrumente handelt. Im Übri- gen schliesst sie sich den Vorschlägen des VSE an.
Die Axpo Holding AG befürwortet die Vorlage, wenn keine Abgabe auf dem Strom erhoben wird. Ihres Erachtens weist das bestehende Fördersystem und insbesondere die KEV Nachteile auf und führt zu Marktverzerrungen. Demgegenüber setze eine Lenkungsabgabe ein Preissignal. Sie lasse sich aber nur rechtfertigen, wenn sie externe Kosten internalisieren helfe. Deshalb wird eine Klimaabgabe ausschliesslich auf Brenn- und Treibstoffen begrüsst, eine Stromabgabe aber abgelehnt.