Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

geringe Abgabe hätte wenig Wirkung und eine hohe Abgabe würde die Haushalte zu stark belasten. Ausnahmeregelungen schliesslich lehnt die FRC ab, da dies das Lenkungssystem weniger wirksam mache. Die Tessiner Konsumentenschutzorganisation ACSI teilt diese Meinung.

Die deutschschweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) befürwortet das Len- kungssystem, das gerechter sei als das Fördersystem, von dem nur Hausbesitzer profitieren können. Die Abschaffung des Gebäudeprogramms (ergänzendes Instrument) und der KEV (welche die Abgabe nicht ersetze) lehnt die SKS jedoch ebenso ab wie Ausnahmeregelungen, die das Lenkungssystem unterhöhlen würden.

Für den SMV (Mieter- und Mieterinnenverband Schweiz) hinterlässt das heutige För- dersystem eine zwiespältige Bilanz; ein wirkliches Lenkungssystem sei deshalb eine sinnvolle Alternative. Es fehle aber an Entscheidungsgrundlagen, um sich äussern zu können. So würde der SMV eine Vorlage nur befürworten, wenn (i) die Handlungsop- tionen der Mieterinnen und Mieter geklärt sind (Messung des Energieverbrauchs pro Wohnung, Wahl der in der Wohnung installierten Geräte); (ii) die Abgabe auch auf Treibstoffen eingeführt wird; und (iii) die Rückverteilung pro Kopf erfolgt.

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) stimmt der Vorlage zu, äussert jedoch einige Vorbe- halte. Sie fordert, dass Lenkungsabgaben ausschliesslich zur Internalisierung externer Kosten dienen, weil sie sonst durch die Verteuerung der Energie der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportindustrie schade. Eine bessere Energieeffizienz sei auch mit freiwilligen Massnahmen zu erreichen. Ausserdem erachtet die ZHK Massnahmen im Mietrechtsbereich für nötig, da sonst kein Anreiz für Eigentümer bestehe, Energie- sanierungen vorzunehmen.

Die Chambre vaudoise du commerce et de l'industrie (CVCI) befürwortet den Über- gang von Fördermassnahmen zu Lenkungsabgaben nur im Grundsatz und verlangt die Überprüfung der Vorlage. Sie fordert (i) eine kürzere Übergangsphase; (ii) eine internationale Koordination; (iii) Befreiungen für alle Unternehmen mittels Zielverein- barungen; und (iv) eine vertiefte ökonomische Analyse der möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Übergangs.

Die Solothurner Handelskammer (SOHK) ist für die Vorlage, die in die richtige Richtung gehe, nur unter gewissen Bedingungen: (i) vollständiger Abbau der Subventionen vor der Einführung von Lenkungsabgaben; (ii) vollständige Rückverteilung der Erträge aus Lenkungsabgaben an Haushalte und Unternehmen; (iii) die Lenkungsabgaben dürfen nicht zu einer Werkplatzsteuer werden und Möglichkeit zur Abgabebefreiung mit Zielvereinbarungen; (iv) Abstimmung mit der internationalen Entwicklung.

Alliance Sud, die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Entwicklungsorganisationen, befürwortet im Grundsatz die Einführung eines Lenkungssystems auf allen Energieträgern, ist aber gegen die auf Verfassungsstufe zeitlich festgelegte ersatzlose Streichen des bestehenden Fördersystems.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) begrüsst aus wettbewerblicher Sicht die Ein- führung von Klima- und Energielenkungsabgaben. Ein Lenkungssystem könne aber gleichwohl zu Wettbewerbsverzerrungen führen, was bei der Ausgestaltung der Abgaben berücksichtigt werden müsse. So dürften zum Beispiel kleine Unternehmen nicht gegenüber grossen, die Erleichterungsmöglichkeiten hätten, benachteiligt werden.