Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
nigung Beratender Ingenieurunternehmungen ist von Bedeutung, dass sowohl Brennstoffe, Treibstoffe als auch Strom als Bemessungsgrundlage dienen. Nur in diesem Fall könne ein Systemwechsel die volle Wirkung entfalten. Alliance Sud würde eine breitere Bemessungsgrundlage befürworten. Auch importierte Güter, die sogenannte graue Emissionen beinhalten, sollen im Lenkungssystem berücksichtigt werden. Der WEKO ist es ein Anliegen, dass bei der Ausgestaltung des Lenkungssystems möglichst keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Von den Teilnehmern, die die Vorlage ablehnen, äussern sich der Verband Schweizer Gemüseproduzenten und die Walliser Bergbahnen ausdrücklich gegen eine Brennstoffabgabe. Die Walliser Bergbahnen geben zu bedenken, dass die Berggebiete aufgrund des rauen Klimas durch eine Brennstoffabgabe viel stärker belastet würden als die restliche Schweiz. Für den Fall der Annahme der Vorlage sprechen sich die Handelskammer beider Basel, der Verband Thurgauer Landwirtschaft und die SAB für eine Brennstoffabgabe aus.
Firmen und private Personen
Eine Mehrheit der Unternehmen und privaten Personen, welche sich zur Bemessungsfra- ge geäussert haben, unterstützt eine Abgabe auf Brennstoffen. Von den Befürwortern der Vorlage begrüssen Coop, Energiegenossenschaft Elgg, Erdwärme Oftringen, Klimaatelier, Lonza AG, Migros, Solar Campus GmbH und Stahl Gerlafingen AG eine Brennstoff- abgabe. Klimaatelier und Solar Campus GmbH fordern, dass Kann-Formulierungen im Verfassungstext vermieden werden. Die Lonza AG möchte, dass für die Berechnung der Abgabenhöhe der Einsatz der Brennstoffe berücksichtigt wird.
Die Firmen, die grundsätzlich gegen die Vorlage sind, sprechen sich, falls die Vorlage angenommen würde, jedoch für eine Brennstoffabgabe aus (BASF AG, Cimo Compagnie industrielle de Monthey SA, Huntsman Monthey und Syngenta Crop Protection Monthey AG). Diese Teilnehmer fordern zwingend eine Abgabe auf allen drei Bemessungsgrund- lagen, falls ein Lenkungssystem eingeführt werde. Eine Privatperson äussert sich gegen Brennstoffabgaben.
4.1.2 Treibstoffe
Eine Mehrheit der antwortenden Teilnehmer befürwortet eine Treibstoffabgabe. Wäh- rend mehrere Befürworter einer Treibstoffabgabe eine Erweiterung der Abgabe auf Mo- bilität wünschen, argumentieren die Teilnehmer, die eine solche Abgabe ablehnen, dass Treibstoffe schon genügend stark belastet seien.
Kantone und Gemeinden
Grundsätzlich befürworten die FDK und die EnDK, die sich in dieser Frage anschliessenden Kantone FR und OW, die RKGK und die sich bei dieser Frage anschliessenden Kantone GL, GR, NW und UR und alle weiteren Kantone mit Ausnahme von NE und BL, der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Schweizerische Städteverband sowie Gipf-Oberfrick eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen.
Die FDK und die EnDK, die RKGK, AI, AG, JU, NW, SG, SZ, TI, VD und ZG fordern eine Berücksichtigung der bereits bestehenden fiskalischen Belastung der Treibstoffe. Für die FDK und die EnDK, AI, JU, SZ und ZG sollte die Höhe der Abgabe auf Treibstoffe dereinst gegenüber den Brennstoffen differenziert werden können. Die FDK und die EnDK, die RKGK, die Kantone AI, BE, SO, SZ, TG und ZG und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) sprechen sich dafür aus, Treibstoffe erst zu einem späteren Zeitpunkt zu belasten. Befürworten BE und TG eine spätere Abgabeeinführung aus politischen Gründen, stehen