Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Stiftung für Konsumentenschutz und Zürcher Handelskammer. Eine Ausnahme von Treibstoffen würde Zweck und Potenzial eines Lenkungssystems unterlaufen, gibt Alliance Sud zu bedenken. Gemäss Öbu müssten umfangreiche klima- und energiepolitische Ersatzmassnahmen für den Treibstoffbereich erlassen werden, würden Treibstoffe vom Lenkungssystem ausgenommen. Diese Massnahmen wären von der Effizienz her nicht mit einem umfassenden Lenkungssystem vergleichbar. Die Zürcher Handelskammer stellt zur Bedingung, dass die bestehende fiskalische Belastung berücksichtigt wird.
Firmen und private Personen
Seitens der Firmen und der privaten Personen wird eine Treibstoffabgabe mehrheitlich begrüsst.
Die Energiegenossenschaft Elgg, Erdwärme Oftringen, Klimaatelier, Lonza AG, Solar Campus GmbH und Stahl Gerlafingen AG sprechen sich für eine Treibstoffabgabe aus. Für Solar Campus GmbH ist eine Ungleichbehandlung von Treibstoffen und Brennstoffen nicht haltbar. Lonza AG fordert, dass Treibstoffe einen höheren Beitrag zu Erreichung der Klimaziele des Bundes leisten sollen als Brennstoffe, da mehr Alternativen vorhanden seien.
Unter den Unternehmen, die sich grundsätzlich gegen die Vorlage aussprechen, würde BASF SA, Cimo Compagnie industrielle de Monthey SA, Huntsman Monthey und Syn- genta Crop Protection Monthey AG eine Treibstoffabgabe unterstützen.
Die Coop, die Migros sowie eine Privatperson lehnen Treibstoffabgaben ab. Coop und Migros sprechen sich aufgrund des Marktumfelds und des politischen Widerstands ge- genüber Treibstoffpreiserhöhungen für andere Mechanismen als Klimaabgaben aus.
4.1.3 Strom
Eine Mehrheit der Antwortenden spricht sich grundsätzlich für eine Stromabgabe aus. Über mehrere Teilnehmergruppen hinweg wird zur Berücksichtigung der externen Kosten vielfach eine differenzierte Stromabgabe gefordert.
Kantone und Gemeinden
Die FDK und die EnDK, die RKGK, alle Kantone mit Ausnahme von BL, die Dachverbände der Städte und Gemeinden sowie Gipf-Oberfrick heissen eine Stromabgabe im Grundsatz gut.
Die FDK und die EnDK sowie die angeschlossenen Kantone (FR und OW), AG, AI, BE, BS, GE, JU, SZ, VD, der SGV und der Städteverband fordern eine nach externen Kosten differenzierte Stromabgabe. BS, SG, SH, VD und ZG unterstützen explizit das Stromverbrauchsziel. Die FDK und die EnDK, die RKGK und die sich ihr anschliessenden Kantone GL, GR, NW, UR und VS, und AI, AG und SZ hingegen argumentieren, dass der Energiekonsum nicht generell negativ sei und sich die Abgabe rein auf die externen Kosten beschränken müsse. Diese Teilnehmer fordern in erster Priorität eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Strommarkt. Für die erneuerbaren Energien - und im Speziellen die Wasserkraft - seien die falschen Marktsignale, welche sich durch die fehlgeleitete Energiepolitik ergeben hätten, rasch zu entschärfen. Die RKGK und TI schlagen dafür ein Quotenmodell vor.
BL lehnt eine Stromabgabe explizit ab. Eine Verteuerung von Strom würde den Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte gefährden. Eine Verstärkung der Energieforschung sei der bessere Ansatz, um technische Effizienzmassnahmen zu fördern.