Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
AG, Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz, ISOLSUISSE, Schweizerische Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E., Schweizerische Energiestiftung, StWZ Energie AG, Suissetec, Verband der Schweizerischen Gasindustrie). Eine Minderheit der Akteure aus der Ener- giewirtschaft, die eine Stromabgabe befürworten, sprechen sich positiv zum Energieverbrauchsziel und zu einer Stromabgabe gemäss Energiegehalt aus (Groupe E SA, regioGrid, Swissgrid AG, GEOTHERMIE.CH). Eine uniforme Stromabgabe mit Blick auf das Ziel, sparsamer mit Strom umzugehen, sei berechtigt, befindet GEOTHERMIE.CH. Für die Swissgrid AG ist die Gleichbehandlung von einheimischem und importiertem Strom entscheidend.
Die Hälfte der Akteure, die eine Stromabgabe grundsätzlich unterstützen, fordert eine differenzierte Stromabgabe zur Internalisierung der externen Kosten (AEE Suisse, Axpo Holding, Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber, ewz, Gaznat, ISKB und Infostelle Kleinwasserkraft, IWB, Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie, Suisse Eole, Swisscleantech, Swissolar, Verband Aargauischer Stromversorger, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen). Gemäss dem Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber, IWB und dem Verband Aargauischer Stromversorger würde sich eine uniforme Abgabe kontraproduktiv gegenüber den Zielen der ES 2050 auswirken. Eine doppelte Belastung von Stromkunden, die sich für erneuerbare Energien entscheiden, sei nicht gerechtfertigt. AEE und ISKB und Infostelle Kleinwasserkraft befürchten, dass durch eine uniforme Abgabe sämtliche Bemühungen zur Förderung der erneuerbaren Elektrizität mittelfristig zu verpuffen drohen. Swisscleantech bittet das EFD abzuklären, wie unter dem aktuellen Strommarktdesign durch eine Lenkungsabgabe genügend Anreize entstehen, damit weiterhin Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien gebaut werden. Eine Studie im Auftrag von Swisscleantech kam zum Schluss, dass eine Graustromabgabe ohne geänderte Rahmenbedingungen in Europa bezüglich der Förderung inländischer erneuerbarer Energien nicht zielführend sei.
Swisselectric und Suisse Eole mahnen, dass die erneuerbaren Ausbauziele nicht ohne zusätzliche Fördermassnahmen erreichbar sein werden. Weder eine uniforme noch eine differenzierte Stromabgabe würde erneuerbare Energien genügend fördern. Swisselectric könnte sich deshalb ein nationales Zertifizierungssystem vorstellen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen hingegen findet weitere Förderungen für erneuerbaren Strom nicht angebracht, da in den für die Schweiz relevanten Märkten Überkapazitäten existieren würden. Vielmehr sei die Wettbewerbskraft der Schweizer Wasserkraft sicherzustellen.
Mehrere Akteure, die grundsätzlich für die Vorlage sind, sprechen sich gegen eine Strom- abgabe aus (Genossenschaft Ökostrom Schweiz, Gruppe Grosser Stromkunden, Swiss Textiles). Die Genossenschaft Ökostrom Schweiz ist der Meinung, dass das Lenkungs- system nicht den gewünschten Umbau der inländischen Stromproduktion zu bewerkstelligen vermöge. Aus diesem Grund sei auf eine Stromabgabe zu verzichten und das bestehende Förderprogramm zu behalten. Nach Ansicht der Gruppe Grosser Stromkunden ist nicht der Stromverbrauch ein Problem, sondern das zeitliche Auseinanderfallen von Produktionsspitzen, denen kein Bedarf gegenüber steht. Lenkungsabgaben seien in diesem Fall das falsche Instrument, Markpreissignale würden vollkommen reichen.
Von den Teilnehmern, die sich grundsätzlich gegen die Vorlage aussprechen, lehnen cemsuisse, IGEB und scienceindustries eine Stromabgabe ab. In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation sei jede Verteuerung von Strom als wichtigem Produktionsfaktor zwingend zu vermeiden, so cemsuisse. ECO SWISS, grundsätzlich auch gegen die Vorlage, wünscht sich eine differenzierte Stromabgabe, jedoch sollen Unvereinbarkeiten mit den handelsrechtlichen Verpflichtungen unbedingt vermieden werden. Eine Stromabga- be, die nicht durch die Internalisierung allfälliger Umweltauswirkungen begründet wer-