Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Unter den Befürwortern der Vorlage bevorzugen Coop, Energiegenossenschaft Elgg, Erdwärme Oftringen, Klimaatelier, Migros und Solarcampus GmbH eine Stromabgabe. Energiegenossenschaft Elgg, Klimaatelier und SolarCampus GmbH wünschen eine differenzierte Stromabgabe. Solar Campus GmbH schlägt eine Stromabgabe differenziert nach Umweltbelastungspunkten vor. Von den Unternehmen, die grundsätzlich gegen die Vorlage sind, befürworten BASF SA, Cimo Compagnie industrielle de Monthey SA, Huntsman Monthey und Syngenta Crop Protection Monthey AG eine differenzierte Stromabgabe. Sie wünschen, dass erneuerbare Energien und die Selbstproduktion von Strom von der Abgabe ausgenommen werden.
Lonza AG und Stahl Gerlafingen AG sind gegen eine Stromabgabe. Nach Ansicht der Lon- za AG sei nicht der Stromverbrauch ein Problem, sondern das zeitliche Auseinanderfallen von Produktionsspitzen.
4.2 Abfederungsmassnahmen
Die im Verfassungstext vorgeschlagenen Abfederungsmassnahmen [Art. 131a Abs. 3] sollen dazu dienen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen energie- und treibhausgasintensiven Unternehmen zu sichern und die Abwanderung von Unternehmen in andere Länder zu verhindern. Im Fragekatalog zum erläuternden Bericht wurden die Stellungnehmenden gefragt, ob sie eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die durch die Erhebung der Abgaben unzumutbar belastet würden, befürworten.
Die Mehrheit der Stellungnehmenden befürwortet Abfederungsmassnahmen für ener- gie- und treibhausgasintensive Unternehmen in Form von Abgabeerleichterungen oder Ausnahmen. Zu den Befürwortern zählen alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Basel-Landschaft und alle Parteien mit Ausnahme der Grünen. BL und die SVP lehnen die Vorlage jedoch grundsätzlich ab und haben sich zur Frage der Abfederungsmassnahmen nicht explizit geäussert. Ebenfalls eine breite Zustimmung für Abfederungsmassnahmen zeigt sich bei den Dachverbänden der Wirtschaft, der Energiewirtschaft, sowie den sonstigen Organisationen und Verbänden. Etliche Befürworter, insbesondere Kantone und Parteien, fordern zwingend Gegenleistungen in Form von Zielvereinbarungen. Vielfach wird verlangt, dass die Pflicht zur Gegenleistung auf Verfassungsebene festgelegt wird. Bezüglich des Kreises, welcher erleichterungsberechtigt sein soll, gehen die Ansichten weit auseinander. Die einen – insbesondere die Kantone – wünschen sich rigide Kriterien. Die anderen sprechen sich für eine Ausweitung auf alle Unternehmen, teils auch auf weitere Gruppen wie Hausbesitzer, Randregionen etc. aus. Öfters wird betont, dass die im Verfassungstext gewählte Formulierung «unzumutbar belastet» zu wenig konkret sei und zu viel Interpretationsspielraum lasse. Einzelne Teilnehmer (Grüne Partei, Umweltschutzorganisationen, etc.) erachten Grenzausgleichsmassnahmen als adäquate Abfederungsmassnahme.
Kantone und Gemeinden
Nahezu alle Kantone, die kantonalen Konferenzen (FDK und EnDK, RKGK), die Dachver- bände der Städte und Gemeinden sowie eine Gemeinde befürworten Ausnahmeregelungen für Unternehmen, welche durch eine Abgabe unzumutbar belastet würden. Der Kanton Basel-Landschaft lehnt die Vorlage grundsätzlich ab und hat sich folglich nicht zur Frage der Abfederungsmassnahmen geäussert.
Die FdK und EnDK sowie die angeschlossenen Kantone (FR, OW), die RKGK mit den an- geschlossenen Kantonen (GL, GR, NW, UR) sowie die Kantone AG, AI, SZ, SG, TI stimmen der Entlastung für Unternehmen mit hohen Energie- und Treibhausgasemissionkosten gemessen an ihrer Bruttowertschöpfung zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: