Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

Für die BDP sind Ausnahmeregelungen für eine «wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung entscheidend». Die CVP betont, dass die Umstellung vom Förder- zum Lenkungssystem unbedingt so ausgestaltet werden muss, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiv bleibt.

Die glp erachtet eine Ausnahmeregelung als einen «wichtigen Bestandteil eines Lenkungssystems, bis es sich international durchgesetzt hat». Auch die SPS bejaht Erleichterungen, fordert jedoch, dass diese zwingend mit einer Gegenleistung, z.B. in Form von Zielvereinbarungen, verbunden werden. Die glp möchte die Verpflichtung zu Gegenleis- tung in der Verfassung festschreiben.

Die GPS und die Jungen Grünen befürchten, dass die Formulierung «Unzumutbarkeit» sehr grosszügig ausgelegt werde und dadurch die Wirksamkeit der Lenkungsabgaben stark gemindert würde. Als zielführender erachten sie Grenzausgleichsmassnahmen. Die in importierten Produkten enthaltene graue Energie würde an der Grenze belastet und exportierte Produkte entsprechend befreit. Damit könne vermieden werden, dass energieintensive Unternehmen ins Ausland abwandern und dass stärker klimabelastende Produkte importiert werden.

Dachverbände der Wirtschaft

Die Dachverbände der Wirtschaft, welche sich zur Gewährung von Ausnahmeregelungen geäussert haben, sprechen sich mehrheitlich dafür aus. Dies gilt auch für diejenigen, die die Vorlage grundsätzlich ablehnen. Die Mehrheit sieht Zielvereinbarungen als Gegen- leistung vor und wünscht sich eine Ausweitung des rückerstattungsberechtigten Kreises.

Solange keine internationale Abstimmung stattfindet, erachten economiesuisse und Swissmem Entlastungsmassnahmen als zwingend notwendig. Sie sind der Ansicht, dass alle Unternehmen, die sich zu Zielvereinbarungen verpflichten, von der Abgabe be- freit werden sollten. Dies insbesondere, um Wettbewerbsnachteile für den Schweizer Werkplatz zu vermeiden. Zudem liesse der Begriff der «unzumutbaren Belastung» einen grossen Interpretationsspielraum, welcher zum Nachteil der betroffenen Unternehmen ausgelegt werden könne (Swissmem), bzw. dessen Festlegung willkürlich sei (economie- suisse). Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) spricht sich ebenfalls dafür aus, dass der rückerstattungsberechtigte Kreis möglichst grosszügig ist. Er solle alle nettobelasteten Unternehmen erfassen.

Travail.Suisse befürwortet Ausnahmeregelungen für treibhausgas- und energieintensive Unternehmen, die durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung im internationalen Wettbewerb substanziell benachteiligt würden. Sie fordern jedoch, dass eine Verpflich- tung zu Gegenleistungen verfassungsmässig festgeschrieben wird.

Centre Patronal lehnt die vorgeschlagenen Klima- und Stromabgaben grundsätzlich ab. Es bemängelt, dass im heutigen Ausnahmeregime beim Netzzuschlag der Kreis der befreiungsberechtigten Unternehmen zu klein sei. Die Fédération des entreprises romandes spricht sich auch gegen die Vorlage aus. Sie tendiert eher zu Zielvereinbarungen, welche von den Unternehmen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden und die nicht gesetzlich auferlegt werden.

Zu den Opponenten der Vorlage gehört auch der Schweizerische Tourismusverband (STV), GastroSuisse und hotelleriesuisse. Werden dennoch die vorgeschlagenen Abgaben eingeführt, fordern sie, dass energieintensive touristische Unternehmen insbesondere die Bergbahnen und die Transportunternehmen (STV), das Gastgewerbe (GastroSuisse) und die Hotellerie (hotelleriesuisse) in den Bereich der ausnahmeberechtigten Unternehmen