Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

(i) Die Unternehmen müssen sich zu Gegenleistungen verpflichten. Dadurch soll ein Teil der verlorenen Wirkung ersetzt und dem Anreiz zum Mehrverbrauch bzw. Mehrausstoss nahe der Rückerstattungsgrenze entgegengewirkt werden. (II) Die Verbesserungsmass- nahmen sind zusätzlich zu den bereits bestehenden Vereinbarungen mit dem Bund oder den Kantonen zu erbringen (Vermeidung einer doppelten Anrechnung von Energieeffi- zienzmassnahmen). (III) Die Notwendigkeit der Erleichterungen ist periodisch zu über- prüfen. Sobald eine internationale Angleichung über klimapolitische Massnahmen der Staaten realisiert ist, sei eine Entlastung nicht mehr gerechtfertigt. Die RKGK fordert ferner, dass nicht nur auf Unternehmen, die durch die Erhebung der Abgabe unzumutbar belastet würden, Rücksicht genommen wird, sondern auch auf wirtschaftlich besonders betroffene Regionen. Hierzu zähle insbesondere der alpine Raum.

Die Kantone AR, BS, GE, JU, LU, SH, TG, VD, VS, ZG und ZH sowie der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband akzeptieren die Abfederungsmassnahmen für besonders betroffene Unternehmen ebenfalls nur unter der Bedingung, dass die rückerstattungsberechtigten Unternehmen Gegenleistungen erbringen. Der Kanton Basel-Stadt schlägt als Beurteilungskriterium dafür, ob ein Unternehmen energie- oder treibhausgasintensiv ist, den Anteil der «Nettomehrbelastung» an der Bruttowertschöpfung vor. Unter «Nettomehrbelastung» wird die Differenz zwischen den Energieabgaben und den Gutschriften aus der Rückverteilung verstanden. Die Kantone Neuenburg und Solothurn bejahen die Ausnahmeregelung, wie sie in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen wird.

Die FdK und EnDK sowie die Mehrheit der Kantone spricht sich dafür aus, dass Aus- nahmeregelungen im Vergleich mit den geltenden Regelungen entweder in gleichem Ausmass oder restriktiver gewährt werden sollen. BS, LU, ZH und der Städteverband fordern ausdrücklich einen restriktiven Kreis. Einzig die RKGK und die ihr angeschlossenen Kantone wünschen eine Ausweitung – auf besonders betroffene Regionen.

Der Kanton VD und der Städteverband erachten die Formulierung «unzumutbar» als zu wenig klar und wünschen eine Präzisierung in der Verfassung, z.B. in Form von «wirtschaftlich tragbar». Ferner fordert der Städteverband, befreite Unternehmen von den Rückverteilungen der Mittel der Lenkungsabgaben auszuschliessen.

Politische Parteien

Die Mehrheit der politischen Parteien bejaht Ausnahmeregelungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen (BDP, CVP, FDP, glp, SPS, Umweltfreisinnige St. Gallen, up!schweiz). Allerdings gehen die Ansichten über den Kreis der ausgenommen Un- ternehmen auseinander. Eine Minderheit spricht sich dafür aus, Produkte und Dienstleis- tungen an der Grenze zu entlasten, respektive zu belasten (GPS, Junge Grüne). Die SVP und die Junge SVP lehnt die Vorlage im Grundsatz ab. Folglich nehmen sie keine Stellung zur Frage der Abfederungsmassnahmen.

Die FDP lehnt die vorliegende Vorlage für einen Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem ab. Im Falle eines Lenkungssystems müssten aus Sicht der FDP die Ausnahmeregelungen auf alle Industriebetriebe, KMUs und Private ausgeweitet werden. Diese müssten sich im Gegenzug mittels Zielvereinbarungen zum Energiesparen und zu Emissionsverminderungen verpflichten. Die FDP zeigt sich überzeugt, dass mit Hilfe allgemein zu- gänglicher Zielvereinbarungen die Ziele der Energiestrategie 2050 mit moderaten Abgabensätzen erreicht werden können.

BDP, CVP, die Umweltfreisinnigen St. Gallen und up!schweiz befürworten Ausnahmeregelungen für Unternehmen, welche durch die Abgaben «unzumutbar» belastet würden.