Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

verpflichten. Im Gegensatz dazu, spricht sich InfraWatt und die Interessengemeinschaft energieintensiver Branchen (IGEB) für einen möglichst engen Kreis aus. Dies damit die anderen Unternehmen und die privaten Haushalte nicht zu sehr belastet würden.

Abgelehnt wird die Gewährung von Ausnahmeregeln von den Energieunternehmen Alpiq EcoServices AG und GEOTHERMIE.CH. IWB ist der Ansicht, dass die heutigen Aus- nahmeregelungen nicht zwingend auf ein neues System anzuwenden sind. Axpo Holding AG und die Swissgrid AG enthalten sich explizit bei dieser Frage.

Grenzausgleichsmassnahmen anstelle von Ausnahmeregelungen bevorzugen die Schweizerische Agentur für Energieeffienz S.A.F.E., Schweizerische Energiestiftung SES und Swisscleantech.

Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat Verständnis dafür, dass energie- und treib- hausgasintensive Unternehmen Rückerstattungen der Abgaben gewährt werden. Für den VöV ist jedoch entscheidend, dass für die konzessionierten Linien des öffentlichen Verkehrs eine Abgabebefreiung vorgesehen wird. Die SBB unterstützt die Vorlage im Ganzen, nimmt jedoch nicht zu den Fragen im Einzelnen Stellung. Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) und Pro Velo lehnen Ausnahmeregelungen ab und sprechen sich für Be- und Entlastungen an der Grenze (Grenzausgleichsmassnahmen) aus.

Der Autogewerbe Verband Schweiz (AGVS), Automobil Club der Schweiz ACS, autoschweiz, Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (ASTAG ) und strasseschweiz lehnen die Vorlage grundsätzlich ab und nehmen deshalb auch keine Stellung zur Abgabenausgestaltung. Der Touring Club Schweiz (TCS) enthält sich bei allen Fragen, welche nicht direkt mit der Mobilität verbunden sind.

Umweltschutzorganisationen

Greenpeace, Pro Natura, WWF und oeku Kirche und Umwelt «sind ganz klar dafür, dass Unternehmen, die energie- und klimaeffzient produzieren, aufgrund der neuen Regelung nicht durch Importe verdrängt werden, welche weniger energie- und klimaeffizient sind». Ausnahmeregelungen seien hierfür jedoch nicht geeignet. Zielführender sei es, Produkte und Dienstleistungen generell an der Grenze zu be- bzw. entlasten. Dieser Grenzabgabenausgleich verhindere sowohl Wettbewerbsverzerrungen als auch das Unterlaufen der verfolgten Klima- und Energieziele. Noé21 stimmt der Ausnahmeregelung zu, allerdings unter der Bedingung, dass sie von vorneherein zeitlich begrenzt wird.

Sonstige Organisationen und Verbände

Die Stellungnahmen in der Rubrik Sonstige Organisationen und Verbände ergeben ein uneinheitliches Bild. Mehrheitlich werden zwar Ausnahmeregelungen für besonders ener- gie- und treibhausgasintensive Unternehmen gut geheissen. Jedoch gibt es auch etliche Teilnehmer (z.B. Konsumentenschutzorganisationen), welche diese vehement ablehnen. Auch in dieser Gruppe zeigt sich, dass Opponenten der Vorlage, Ausnahmeregelungen im Falle einer Einführung der Abgaben ausgeweitet auf alle Unternehmen befürworten.

Werden Klima- und Energielenkungsabgaben eingeführt, sprechen sich die Bergbahnen Graubünden, Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève (CCIG), Han- delskammer beider Basel (HKBB), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergebiete (SAB) und der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) für eine Ausnahmerege- lungen aus.