Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
zwingend aufgenommen werden. Der Schweizer Bauernverband nimmt eine ähnliche Haltung ein. Im Grundsatz ist er gegen die Vorlage, wird sie aber angenommen, fordert er, dass der Landwirtschaftssektor von den Abgaben ausgenommen wird. Der Schweizerische Baumeisterverband befürwortet Ausnahmeregelungen, ist jedoch grundsätzlich gegen neue Strom- und Klimaabgaben.
Eine Ausweitung der Erleichterungen auch auf Haushalte, insbesondere die Hauseigentümer, fordert die Union suisse des professionnels de l’immobilier (USPI) sowie die Fédé- ration romande immobilière (FRI). Als Grund wird angeführt, dass auch diese «unzumut- baren Belastungen» durch die Abgabe ausgesetzt seien.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der die Vorlage grundsätzlich befürwor- tet, und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), welcher die Vorlage ablehnt, haben sich nicht explizit zu den Ausnahmeregeln geäussert.
Energiewirtschaft und energiepolitische Organisationen
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden aus den Reihen der Energiewirtschaft und der energiepolitischen Organisationen unterstützen Ausnahmeregelungen. Ein Grossteil fordert, dass die rückerstattungsberechtigten Unternehmen eine Gegenleistung, z.B. den Abschluss von Zielvereinbarungen, erbringen müssen. Von den Befürwortern der Ausnahmeregelung stellt ein Teil die Bedingung, dass der ausnahmeberechtigte Kreis restriktiv gehandhabt wird. Ein anderer Teil – insbesondere Opponenten der Vorlage – wünscht eine Ausweitung der Ausnahmeregelung auf alle Unternehmen. Abgelehnt werden die Ausnahmeregelungen von einigen Energieunternehmen. Drei Stellungnehmende ziehen Grenzausgleichsmassnahmen einer Ausnahmeregelung vor.
Ausnahmeregelungen werden von der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz, StWZ Energie AG, Suisse Eole und Swisselectric, Gaznat AG sowie dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) gutgeheissen. Aus Gründen der Planungssicherheit empfiehlt die Gaznat AG in der Verfassung einen Höchstbetrag der Abgaben festzuschreiben, ähnlich wie im heutigen CO -Gesetz. Der VSG wünscht eine Präzisierung der Formulierung
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«unzumutbar». Ansonsten drohe mangels genügender verfassungsrechtlicher Leitplanken eine politökonomische «Fahrt ins Blaue«.
Befürwortet werden Ausnahmeregeln ferner von Genossenschaft Ökostrom Schweiz, Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie (SSES), Suissetec, Swissolar, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Deren Zustimmung hängt jedoch davon ab, dass die ausnahmeberechtigen Unternehmen zu einer Energieverbrauchs- bzw. Emissionsreduktionsvereinbarung verpflichtet werden. Der Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB), AEE, Verband Aargauischer Stromversorger und der Ver- band Fernwärme Schweiz verlangen zusätzlich eine restriktive Auslegung der Kriterien für die Ausnahmeberechtigung. Eine unbürokratische Umsetzung der Ausnahmeregelung wünschen sich ISOLSUISSE und Swiss Textiles. Die ewz, Groupe E AG und regioGrid AG stellen als weitere Bedingung, dass die befreiten Unternehmen von der Rückverteilung der Abgabenerträge ausgeschlossen werden. Der Dachverband der Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) möchte eine Ausnahmeregelung, wie sie international gehandhabt wird, damit es keine nachteiligen Auswirkungen auf den Werkplatz Schweiz gibt.
Auch Stellungnehmende, welche die vorgeschlagene Verfassungsnorm ablehnen, stimmen mehrheitlich einer Ausnahmeregelung zu (AVES, AVES Regionalgruppe Pfannenstil, cemsuisse, ECO SWISS). Die Gruppe Grosser Stromkunden (GGS), die Erdöl-Vereinigung, scienceindustries (SGCI) und SwissElectricity AG fordern eine Erweiterung des rücker- stattungsberechtigten Kreises auf alle Unternehmen, die sich zu einer Zielvereinbarung