Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Öbu befürwortet Ausnahmeregelungen für treibhausgas- und energieintensive Unternehmen, die durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung im internationalen Wettbewerb substanziell benachteiligt würden. Sie vertritt jedoch die Ansicht, dass die Ausnahmeregelungen auf ein Minimum zu beschränken seien und mit der Pflicht zur Erfüllung von Gegenleistungen verbunden werden müssen.
Der Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Akademien der Wissenschaf- ten Schweiz, Chambre vaudoise du commerce et de l’industrie (CVCI), die Solothurner Handelskammer und die Zürcher Handelskammer bejahen die Ausnahmeregelung. Die beiden letzteren fordern eine Ausweitung auf alle Unternehmen. Aqua Nostra bevorzugt die Einführung von Lenkungsabgaben im internationalen Gleichschritt. Falls die Schweiz den «fragwürdigen Alleingang» unternehmen wolle, wären Ausnahmeregelungen zwingend notwendig.
Auf Ablehnung stösst die vorgeschlagene Ausnahmeregelung bei den Konsumentenverbänden, wie z.B. Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), Fédération romande des consommateurs (FRC), Konsumentenforum Schweiz, Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Ausnahmeregelungen für Unternehmen würden das Ver- ursacherprinzip verletzen, die grössten «Klimasünder» bevorzugen und somit das Klima- und Energielenkungssystem aushöhlen. NIPCC-Suisse, Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie und die Alliance Sud lehnen Erleichterungen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen ebenfalls ab.
Die WEKO ist der Auffassung, dass falls die Abgabenlast «unzumutbar» sei, schon aus rechtlichen Gründen eine Privilegierung geboten sei. Sie betont jedoch, dass die Vorschrift aus wettbewerblichen Gründen restriktiv ausgelegt werden müsse.
Firmen und private Personen
Die Firmen, die auf die Vernehmlassung geantwortet haben, sind alle energieintensiv und lehnen die Vorlage ab. Dennoch haben sie auf die Frage nach der Ausnahmeregelung geantwortet. Wenn neue Strom- und Klimaabgaben erhoben werden, erachten BASF AG, Cimo Compagnie industrielle de Monthey AG, Huntsman Monthey AG, Lonza AG, Syngenta Crop Protection Monthey AG und Stahl Gerlafingen AG Erleichterungen als un- erlässlich. Etliche der Unternehmen betonen, dass der Ausdruck «unzumutbar belastet» zu konkretisieren sei. Coop und Migros haben sich der IG DHS angeschlossen und ver- treten folglich auch die Ansicht, dass Ausnahmeregelungen für einem möglichst grossen Kreis an Unternehmen gewährt werden sollten. Erdwärme Oftringen spricht sich auch für Ausnahmeregelungen aus, im Gegenzug müssten die Unternehmen sich jedoch zu Energieverbrauchs- oder Emissionsreduktionen verpflichten.
Solar Campus GmbH und Klimaatelier fordern, dass bei der Abgabepflicht und der Höhe der Abgaben keine Ausnahmen gewährt werden. Der Verfassungsartikel soll vielmehr die Möglichkeit eines Grenzausgleiches explizit eröffnen, auch dann, wenn ein solcher aus handelsrechtlichen Sicht nicht sofort umsetzbar sei. Die Energiegenossenschaft Elgg lehnt Ausnahmeregelungen ab.
4.3 Verwendung der Erträge
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel sieht langfristig eine vollständige Rückverteilung der Erträge der Lenkungsabgaben an Bevölkerung und Wirtschaft vor [Art. 131a Abs. 4]. In der Vernehmlassungsvorlage wurde zum einen die Frage gestellt, ob die Erträge aus den Lenkungsabgaben vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt werden oder ob Teilzweckbindungen für verschiedene Fördermassnahmen im Energie- und