Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Klimabereich vorgesehen werden sollen. Zum anderen wurde zur Diskussion gestellt, ob die Möglichkeit bestehen soll, die Erträge aus den Lenkungsabgaben künftig für eine Anrechnung an die Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge proportional zu der zu begleichenden Summe zu verwenden.
4.3.1 Vollständige Rückverteilung oder Zweckbindung der Erträge aus den
Lenkungsabgaben
Die Mehrheit der Teilnehmenden, insbesondere die Kantone und die Dachverbände der Wirtschaft, befürwortet entschieden eine vollständige Rückverteilung gegenüber Teilzweckbindungen für verschiedene Fördermassnahmen. Die Minderheit, darunter Umweltschutzorganisationen und einige Vertreter der Energiewirtschaft und energiepolitischer Organisationen, spricht sich für Teilzweckbindungen aus. Unter den Befürwortern einer Teilzweckbindung finden die Förderung bestimmter Technologien nach 2030 durch Mittel aus der Stromabgabe und Einlagen in den Technologiefonds nach 2025 durch Mittel der Klimaabgabe mehrheitlich Zuspruch. Einige Teilnehmer unterstützen eine Teilzweckbindung der Klimaabgabe für den Erwerb von Kohlestoffzertifikaten im Ausland und für den Globalen Umweltfonds im Rahmen der internationalen Verpflich- tungen. Vereinzelt wird vorgeschlagen, auch für die Kompensation von Anpassungsmassnahmen und Schäden des Klimawandels Finanzierungsmittel in Höhe der entsprechenden externen Kosten zweckzubinden. Einige Teilnehmer fordern, Zweckbindungen der Erträge aus den Lenkungsabgaben explizit in der Verfassung zu verankern.
Kantone und Gemeinden
Die FDK und die EnDK, die sich ihnen in dieser Frage anschliessenden Kantone (FR, LU, OW), die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), die sich anschliessenden Kantone (GR, GL, NW, UR), AG, AI, AR, BE, BS, SG, SO, SZ, TI, VS, ZH, ZG, der Schwei- zerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband befürworten eine vollständige Rückverteilung der Erträge an Bevölkerung und Wirtschaft. Als wesentliche Begründungen werden die offensichtlichen Schwächen der durch die gegenwärtigen Zweckbindungen finanzierten Förderprogramme, der damit verbundene hohe adminis- trative Aufwand und die Kompetenzverteilungsproblematik zwischen Bund und Kantonen genannt. Zudem sollen die Lenkungsabgaben nicht mit der Förderung verknüpft werden, da sonst Lenkungs- und Finanzierungsziele vermischt würden. BS ergänzt, dass eine Vermischung des Lenkungssystems mit Teilzweckbindungen die Effizienz senke und ausserdem die Haushaltsneutralität untergrabe. Die Sicherung der Haushaltsneutralität sei jedoch wichtig für die politische Akzeptanz der Lenkungsabgaben. ZH unterstreicht, dass ein staatsquotenneutrales Klima- und Energielenkungssystem nicht nur die politische Mehrheitsfähigkeit erhöhe, sondern auch per se transparenter sei. BE hebt die Bedeutung der vollständigen Rückverteilung der Erträge unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit hervor. Die FDK und die EnDK und einige Kantone weisen an dieser Stelle ebenfalls darauf hin, dass die direkten und indirekten Auswirkungen eines Klima- und Energielenkungssystems, insbesondere auf die LSVA und die Mineralölsteuer, zu berücksichtigen seien.
NE befürwortet eine vollständige Rückverteilung in normalen Zeiten, schlägt jedoch vor, die Erträge zur Kompensation der kantonalen Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu verwenden. SH befürwortet eine vollständige Rückverteilung nur in der langen Frist. In der Übergangsphase sollte ein Teil der Erträge für die Korrektur von bestehenden Marktunvollkommenheiten im Bereich erneuerbare Energien und Gebäude verwendet werden.