Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
GE, JU, TG, VD und die Gemeinde Gipf-Oberfrick sprechen sich für die Teilzweckbindun- gen der Erträge aus den Lenkungsabgaben aus. Diese Teilnehmer unterstützen Einlagen in den Technologiefonds nach 2025 aus Erträgen der Klimaabgabe und die Förderung bestimmter Technologien nach 2030 aus Erträgen der Stromabgabe. BL lehnt die Vorlage ab und nimmt nicht detailliert zu dieser Frage Stellung.
Politische Parteien
Bei den Parteien sind die Meinungen geteilt und reichen von einer klaren Befürwortung der vollständigen Rückverteilung (BDP, FDP, glp, Umweltfreisinnige St. Gallen) bis hin zu einer möglichst weitreichenden Zweckbindung für alle in der Vernehmlassungsvorlage genannten und weiteren neu eingebrachten Verwendungsmöglichkeiten (GPS, Junge Grüne).
Die SVP und die Junge SVP lehnen sowohl Lenkungsabgaben als auch Fördermassnah- men im Klima- und Energiebereich dezidiert ab. Sie sehen bei neuen Lenkungsabgaben die grundsätzliche Gefahr der Fiskalisierung der Erträge, die ebenfalls vehement abgelehnt wird.
Die FDP lehnt die Vorlage ebenfalls ab. Bei der zukünftigen Abgabe auf Brennstoffen soll jedoch auf die Teilzweckbindung für die Finanzierung des Gebäudeprogramms nach 2020 verzichtet werden. Die Lenkungsabgabe dürfe nicht zu einer Steuer verkommen. Entsprechend fordert die FDP, dass in der neuen Verfassungsgrundlage zwingend von einer vollständigen Rückverteilung gesprochen werden müsse.
Die BDP verlangt, dass die Erträge vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt werden. Die Lenkungsabgaben dürfen keinen Steuercharakter annehmen.
Die glp lehnt Teilzweckbindungen der Erträge aus den Lenkungsabgaben ab, da jede Teilzweckbindung die Lenkungsabgabe verzerre, die Staatsquote erhöhe und mit bürokratischem Aufwand und politischem Rentenstreben und Lobbying verbunden sei. Die Umweltfreisinnigen St. Gallen befürworten einen konsequenten Übergang vom Förderzum Lenkungssystem und lehnen deshalb Teilzweckbindungen ebenfalls eindeutig ab.
Die CVP spricht sich für Teilzweckbindungen für die KEV gemäss den Übergangsbestimmungen aus. Die KEV stelle weiterhin das Instrument der Förderung erneuerbarer Energien dar. Für das Gebäudeprogramm, welches bis einige Jahre nach 2025 laufen soll, sollen zudem Mittel zweckgebunden werden.
Die SPS unterstützt die Teilzweckbindung für Einlagen in den Technologiefonds nach 2025, Mittel für den Globalen Umweltfonds und die finanzielle Förderung bestimmter Technologien im Strombereich nach 2030. Die Reduktionsziele der Schweiz sollen vollständig im Inland erzielt werden. Die SPS weist an dieser Stelle darauf hin, dass die geplanten Lenkungsabgaben für den Beitrag der Schweiz für die internationale Klimafinan- zierung bei weitem nicht ausreichen. Es brauche weitere Finanzierungsquellen, wie beispielsweise eine Finanztransaktionssteuer oder die Besteuerung der Luft und Schifffahrt.
Neben der Forderung, das Gebäudeprogramm und die KEV zeitlich nicht zu befristen, begrüsst die GPS alle Teilzweckbindungen der Erträge der Lenkungsabgaben. Sie erachtet die Zweckbindung der Lenkungsabgaben als verursachergerechte Mobilisierung der be- nötigten Fördermittel. Dies beinhaltet die Zustimmung zum Erwerb von Kohlestoffzertifi- katen im Ausland, Einlagen in den Technologiefonds nach 2025, Mittel für den Globalen Umweltfonds und die finanzielle Förderung bestimmter Technologien im Strombereich nach 2030.