Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
die Sinnhaftigkeit der Rückverteilung einer objektfremden Entschädigung über die Steuern in Frage gestellt.
Seitens der FDK und der EnDK sowie der sich anschliessenden Kantone, AI, AG, SH, SZ, TG, VD und ZG wird angemerkt, dass der zweite Satz des Art. 131a Absatz im Entwurf des Verfassungsartikels zu vage und zu offen formuliert sei. Teils wird gefordert, diesen Absatz zu präzisieren (FDK und EnDK, AI, AG, SZ, TG, VD, ZG) oder durch Streichen zu vereinfachen (SH).
Während der Schweizerische Gemeindeverband und die Gemeinde Gipf-Oberfrick eine Rückverteilung mittels Anrechnung an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ablehnen, stimmt der Schweizerische Städteverband zu.
Seitens der Vertreter der Kantone und Gemeinden werden folgende Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge am gegenwärtigen Rückverteilungssystem angebracht. Von TI wird angeregt, einen höheren Anteil der Erträge aus den Lenkungsabgaben an die Haushalte rückzuverteilen. BS nimmt die im erläuternden Bericht erwähnte Umsetzung der Rückverteilung gemäss maximal versicherter UVG-Lohnsumme, welche auf CHF 126‘000 begrenzt ist, anstatt der AHV-pflichtigen Lohnsumme, auf. Dies gewährleiste, dass perso- nalintensive Betriebe mit einem sehr hohen Lohnniveau, die in der Regel verhältnismässig niedrige Abgaben zahlen, nicht überproportional besser gestellt würden. Der Schweizerische Gemeindeverband regt an, die Rückverteilung an die Wirtschaft proportional zu den von den jeweiligen Branchen entrichteten Lenkungsabgaben auszugestalten. Dies würde Unverhältnismässigkeiten zu Gunsten des Dienstleistungssektors und zu Lasten des produzierenden Gewerbes verhindern. Der Schweizerische Städteverband schlägt vor, für die Rückverteilung an die Wirtschaft die maximal versicherte UVG-Lohnsumme zu verwenden, um so die energieintensiven KMU zu Lasten der Hochlohnbranchen zu begüns- tigen. Einige Kantone (AG, AI, AR, SG, ZG, ZH) äussern sich ebenfalls zur Rückverteilung über Steuergutschriften und Steuerschecks als Alternative zur Rückverteilung über die Krankenkassen und lehnen diese ab. Als wesentlicher Grund wird der administrative Aufwand, der sich primär aus der fehlenden Kongruenz zwischen den Steuerregistern und dem Empfängerkreis der Rückverteilung ergibt, aufgeführt. Der Kanton Zürich ergänzt und spricht sich gegen eine weitere Verkomplizierung der Steuerveranlagungs- und Steuerbezugsverfahren durch Steuergutschriften oder Steurerschecks aus.
Politische Parteien
Die Parteien schliessen mehrheitlich die Möglichkeit, die Erträge aus den Lenkungsabgaben über eine Anrechnung an die Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge rückzuverteilen, nicht aus.
Die SVP und die Junge SVP lehnen die Vorlage ab und nehmen nicht detailliert zu dieser Frage Stellung.
Die SPS unterstützt den bisherigen Rückverteilungsmechanismus. Eine Anrechnung an Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge wird aufgrund der ungünstigen regressiven Verteilungswirkungen abgelehnt. Es wird angemerkt, dass für die politische Akzeptanz eine möglichst transparente Ausgestaltung der Rückverteilung zentral sei. Diesbezüglich könne man sich an den Erfahrungen in Basel-Stadt orientieren. Für die Rückverteilung an die Unternehmen ist die SPS der Ansicht, dass nicht die AHV-Lohnsumme sondern die maximal versicherte UVG-Lohnsumme massgebend sein sollte. Dies schwäche die Besserstellung der Hochlohnbranchen auf Kosten des Gewerbes ab.