Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Mittel für alle aufgeführten Teilzweckbindungsmöglichkeiten. Ausserdem wird seitens Pro Velo und des VCS vorgeschlagen, auch für die Kompensation von besonders Betroffenen von Anpassungsmassnahmen und Schäden des Klimawandels Finanzierungsmittel in Höhe der entsprechenden externen Kosten zweckzubinden. Pro Velo fordert sodann auch eine explizite Berücksichtigung der Zweckbindung von Erträgen aus der Lenkungsabgaben in der Verfassung. Der TCS kann sich im Prinzip eine Verwendung der Erträge für den Erwerb von Kohlestoffzertifikaten im Ausland vorstellen.
Umweltschutzorganisationen
Alle Umweltschutzorganisationen befürworten die Teilzweckbindung der Erträge aus den Lenkungsabgaben. Greenpeace, oeku Kirche und Umwelt, Pro Natura und WWF befürworten die Verwendung für den Erwerb von Kohlestoffzertifikaten, Einlagen in den Technologiefonds nach 2025, die Förderung bestimmter Technologien im Strombereich nach 2030 und Mittel für den Globalen Umweltfonds. Noé21 befürwortet eine Teilzweck- bindung für den Globalen Umweltfonds. Alle Umweltschutzorganisationen schlagen darüber hinaus vor, Mittel für die Kompensation von Kosten für Anpassungsmassnahmen oder Schadensbehebung in Höhe der externen Kosten vorzusehen. Im Gegensatz zur gestellten Frage können sich die zweckgebundenen Mittel auch auf erhebliche Teile der Erträge aus den Lenkungsabgaben beziehen. Mit Ausnahme von Noé21 fordern die Um- weltschutzorganisationen entsprechend in der neuen Verfassungsbestimmung explizit Zweckbindungen zu verankern. So würde die Verstärkung der Lenkungswirkung und der Schutz und die Entschädigung der von den negativen Externalitäten des Energieverbrauchs und Treibhausgasemissionen Betroffenen, sowie die finanziellen Verpflichtungen für in- ternationale Klimaschutzmassnahmen in der Verfassung berücksichtigt.
Sonstige Organisationen und Verbände
Bei den sonstigen Organisationen und Verbänden spricht sich eine klare Mehrheit für ei- ne vollständige Rückverteilung der Erträge aus den Lenkungsabgaben aus. Dazu zählen, Aqua Nostra, Chambre vaudoise du commerce et de l'industrie (CVCI), Zürcher Handels- kammer, Solothurner Handelskammern, Öbu, Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (USIC), Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie, Mieter- und Mieterinnenverband Schweiz (SMV) und das Konsumentenforum Schweiz. Auch unter den Teilnehmern, die die Vorlage grundsätzlich ablehnen, jedoch trotzdem zu dieser Frage Stellung nehmen, wird eine vollständige Rückverteilung befürwortet - und dies einstimmig (Bergbahnen Graubünden, Bündner Bauernverband, Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève, Handelskammer beider Basel, Schwei- zerischer Ingenieur- und Architektenverein, Verband Thurgauer Landwirtschaft, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete).
Teilzweckbindungen werden nur von einer Minderheit bejaht (Associazione consumat- rici e consumatori della Svizzera italiana, Alliance Sud, Akademien der Wissenschaften Schweiz, Stiftung für Konsumentenschutz). Die Akademien der Wissenschaften Schweiz beurteilen die Förderung von Technologien im Anfangsstadium als essentiell, um gegenüber etablierten Technologien konkurrenzfähig zu werden. Die Schweiz könne durch die Bereitstellung von Mitteln für den Globalen Umweltfonds ein klares Zeichen setzen, um so die internationale Kooperationsbereitschaft zum Schutz des Weltklimas zu erhöhen und die Entwicklungsländer bei ihren Mitigations- und Adaptionsmassnahmen zu unter- stützen. Alliance Sud spricht sich ebenfalls für den Globalen Umweltfonds aus, fordert jedoch darüber hinaus die Zweckbindung für Mittel, die zur Kompensation von klima- bedingten Anpassungs- und Schadensbehebungsmassnahmen notwendig sind. Hierbei sei ebenfalls eine bevorzugte Rückverteilung an besonders Betroffene denkbar, da dies zweckgebunden und verursachergerecht sei und den allgemeinen Haushalt entlaste. Sei-